Kleine Bauvorlageberechtigung

Info

Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens, die Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren und bei Anzeigen erforderlich sind. Bautechnische Nachweise gelten auch dann als Bauvorlagen, wenn sie der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen sind.

Bauvorlageberechtigt für die Gebäudeklasse 1 und 2 sind unter anderem auch:
Meister oder Meisterin des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks

Die Bauvorlageberechtigten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich im Bereich des öffenlichen Baurechts
fortzubilden.

Inhalte

- Grundsätzliches zur kleinen Bauvorlageberechtigung (Rechtsgrundlagen des öffentlichen Baurechts/ Baugesetzbuch -BauGB/ Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt- BauOLSA / Bauvorlagenverordnung des Landes Sachsen- Anhalt BauVorlVO / Baugebührenverordnung des Landes Sachsen- Anhalt)
- das Baugenehmigungsverfahren
- formelle Voraussetzungen des Baugenehmigungsverfahrens
- der Bauantrag/ Hinweise zum Bauantrag
- die Bauvorlagen nach Bauvorlagenverordnung/ Zeichen und Farben für
Bauvorlagen

Ziel

Die kleine Bauvorlage ermächtigt die Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer oder
Zimmererhandwerks Bauanträge selbständig einzureichen.

Voraussetzung

Meister oder Meisterin des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks
(weitere Bauvorlageberechtigte sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen- Anhalt benannt)

Hinweis


Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Veranstalter

Handwerkskammer Halle (Saale)

Gräfestraße 24

06110 Halle (Saale)


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Teilnahmebedingungen

Kursinformation als PDF

Termine auf Anfrage.

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