Qualifizierungsförderung für Solo-Selbstständige

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Wie hoch ist die Förderung?

  • Übernahme von bis zu 90% der Qualifizierungskosten bis max. 4.500 Euro
  • 10% der Weiterbildungskosten müssen als Eigenanteil selbst übernommen werden
  • Erstattung nach Abschluss der Qualifizierung

Wie sind die Fördervoraussetzungen?

  • gewerblich oder freiberuflich solo-selbstständig im Haupterwerb, d.h. 51% der Einkünfte müssen aus der Solo-Selbstständigkeit stammen
  • maximal einen Vollzeit-Mitarbeiter (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
  • Die Solo-Selbstständigkeit muss mindestens zwei Jahre bestehen.
  • Tätigkeit und Wohnsitz in der BRD
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
  • Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von Kompass innerhalb der letzten zwölf Monate

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

  • Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 20 Zeitstunden (25 Unterrichtsstunden) und einer Gesamtlänge von maximal sechs Monaten
  • fachliche und berufsspezifische Lehrgänge (z.B. handwerkliche Fähigkeiten und Wissen als Tischler, pädagogisches Wissen als Volkshochschullehrkraft etc.)
  • Höherqualifizierung (z.B. Meisterausbildung oder Techniker*in etc.)
  • Lehrgänge zum Aufbau persönlicher Kompetenzen (z.B. Stressresistenz, Kommunikationsfähigkeit, Zeit- und Selbstmanagement, Präsentationstechniken etc.)
  • Nicht-berufsspezifische fachliche Weiterbildungen (Querschnittskompetenzen), z.B. zum Thema Digitalisierung, Marketing, Arbeitsrecht etc.)
  • Die Qualifizierung muss beruflich relevant und die Inhalte beruflich einsetzbar sein.

Nicht gefördert werden Qualifizierungen

  • im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht,
  • reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (z.B. bei INQA-Coaching),
  • die den Übergang in ein Angestelltenverhältnis zum Ziel haben,
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungsschulungen,
  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inklusive Mitteln der Strukturfonds und des ESF Plus finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • die Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung beinhalten,
  • die ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z.B. nach ISO 9000 ff.) zum Inhalt haben,
  • die exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführt werden, und dem Verkauf spezifischer Produkte dienen (Produkt-/Herstellerschulungen)
  • die als Einzelunterricht, als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung oder vollständing in Form von Selbstlernmedien erfolgen,
  • die im Ausland stattfinden,
  • zum Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in §6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe berät zur Kompass-Förderung

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist akkreditierte Anlaufstelle für alle Berufsgruppen, für gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Braun von der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe:

 Gabriele Braun
Tel. 0521 5608-515
 E-Mail gabriele.braun@hwk-owl.de