Prüfungseintrag in einem Terminkalender

Alles zur Prüfung

Ob Sie genug Wissen erwerben konnten, wird mittels einer oder mehrerer Prüfungen festgestellt. Im Handwerk gibt es neben der Meisterprüfung auch für verschiedenen Fort- und Weiterbildungen abschließende Prüfungen, für deren Bestehen Sie ein Zertifikat als Nachweis erhalten. Die wichtigsten Informationen und Unterlagen dazu finden Sie auf dieser Seite. Gern helfen wir Ihnen bei der Bewältigung der Prüfungsformalitäten.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung wird durch die berufenen Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Halle (Saale) abgenommen. Nur in den Gewerken, wo ein Meisterprüfungsausschuss berufen ist, kann Teil I (Berufspraktische Prüfung) und Teil II (Fachtheoretische Prüfung) vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Halle abgelegt werden.

Die Meisterprüfung besteht aus vier rechtlich selbstständigen Teilen, die zeitlich unabhängig voneinander abgelegt werden können:

Teil 1 – Fachpraxis
Teil 2 – Fachtheorie
Teil 3 – betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche Grundlagen
Teil 4 – Berufs- und Arbeitspädagogik

Prüflinge, die andere deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben, sind auf Antrag durch den Meisterprüfungsausschuss zu befreien, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen wie in der Meisterprüfung gestellt wurden.

Das erfolgreiche Bestehen der Fortbildungsprüfung Technische/r Fachwirt/in (HWK) bzw. Ausbildereignungsprüfung (AEP) kann nach § 46 Abs. 1 HwO zur Befreiung vom Teil III bzw. Teil IV der Meisterprüfung führen.

Ulrike Teichmann
Fachbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0345 2999-182
uteichmann@hwkhalle.de

Annett Pelz
Mitarbeiterin Prüfungswesen Telefon 0345 2999-186
apelz@hwkhalle.de





Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

Anmeldung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat. Stimmt der nachgewiesene Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, ist eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) im angestrebten Handwerk nachzuweisen.

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist nicht bereits durch den Besuch der Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung gegeben, sondern erfolgt auf der Grundlage des Zulassungsantrages. Die Kursteilnehmer erlangen jedoch die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Meisterprüfung, die nach wie vor zu den umfassendsten Prüfungen im deutschen Bildungswesen zählt, erfolgreich ablegen zu können.

Die Prüfung auf Zulassung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss des jeweiligen Gewerkes der Handwerkskammer Halle (Saale).



Wie meldet man sich für eine Meisterprüfung an?

Wer an Meistervorbereitungslehrgängen der Handwerkskammer Halle (Saale) teilnimmt, meldet sich im Rahmen des Lehrgangs schriftlich an.

Für Teilnehmer, die sich extern zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Halle (Saale) anmelden wollen, sind die Informationen direkt bei der Handwerkskammer zu erfragen.

Annett Pelz
Mitarbeiterin Prüfungswesen Telefon 0345 2999-186
apelz@hwkhalle.de

Rechtsvorschriften für die Meisterprüfung

Die Prüfungen in den Teilen der Meisterprüfung bestimmen sich nach den für die einzelnen Gewerbe der Anlagen A und B zur Handwerksordnung erlassenen Rechtsverordnungen





Gebühren für die Meisterprüfung

Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung sowie sonstige Auslagen nicht enthalten. Diese werden kostendeckend für die jeweilige Prüfung erhoben.

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Halle (Saale).

Die Gebühren gelten auch für Wiederholungsprüfungen.

  • Teil 1 305,00 – 365,00 € (gewerkeabhängig; zuzüglich berufsbezogener Mehraufwendungen und sonstiger Auslagen)
  • Teil 2 – 245,00 €
  • Teil 3 – 150,00 €
  • Teil 4 – 160,00 €


Weitere Gebühren
  • bei Zulassung
  • bei Freigabe an einen Meisterprüfungsausschuss einer anderen Kammer (Die Ausstellung der Freigabe ist schriftlich zu beantragen!)
  • Gebühr bei Rücktritt (35% der Prüfungsgebühren)
  • Prüfungskosten für Teil I der MP (gewerkeabhängig)
  • Zweitschrift
  • Schmuckurkunde

Fortbildungsprüfungen

Nur durch ständige Weiterbildung kann man den Anforderungen der Wirtschaft und der Kunden gerecht werden. Dafür bietet die Handwerkskammer verschiedene Fortbildungsprüfungen an. Die Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse ist zuständig für die verschiedensten Fortbildungsprüfungen sowohl im gewerblich-technischen als auch im kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Bereich.

Die Handwerkskammer Halle (Saale) hat für folgende Abschlüsse Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen beziehungsweise Prüfungsausschüsse errichtet:

Kaufmännische Fortbildungen

  • Bürofachwirt /-in für Personal- und Rechnungswesen
  • Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)


Gewerblich-technische Fortbildungen

  • Geprüfte/-r Kfz-Servicetechniker/-in
  • Kundendienstmonteur/-in für Heizungs- und lüftungstechnische Anlagen
  • SPS-Fachkraft
  • NC/CNC-Fachkraft
  • CAD-Fachkraft
  • Pneumatikfachkraft
  • Hydraulikfachkraft


weitere Fortbildungen

  • Ausbildereignung


Ulrike Teichmann
Fachbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0345 2999-182
uteichmann@hwkhalle.de



Meister PLUS

  • Gestalter/-in im Handwerk

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Zur Absolvierung einer Fortbildungsprüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Die Prüfungstermine werden Ihnen im Rahmen des Vorbereitungslehrganges oder auf Anfrage mitgeteilt. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Prüfung ist die Vorlage des Zulassungsbescheides.

Die Mitarbeiter der Handwerkskammer beantworten gern Fragen zur Zulassung, Anmeldung und zum Ablauf der jeweiligen Prüfungen.

Gebühren für Fortbildungsprüfungen

Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung sowie sonstige Auslagen nicht enthalten. Diese werden kostendeckend für die jeweilige Prüfung erhoben.

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Halle (Saale).

Die Gebühren gelten auch für Wiederholungsprüfungen.



Sonstige Gebühren
  • Zulassung
  • Gebühr bei Rücktritt – 35 % der Prüfungsgebühren
  • Zweitschrift
  • Schmuckurkunde (bei Meister PLUS-Kursen)




Handlungs- und Hygieneempfehlungen

Die Handwerkskammer Halle hat für Prüfer eine Handlungsempfehlung zusammengestellt, um Schutzmaßnahmen auch bei Prüfungen gewährleisten zu können.

Prüfer im Handwerk

Die Handwerkskammern haben die öffentliche Aufgabe, Prüfungen in der handwerklichen Aus- und Weiterbildung durchzuführen.

Zu diesem Zweck werden Prüfungsausschüsse für die Dauer von fünf Jahren am Sitz der Handwerkskammer Halle (Saale) errichtet.

Die Abnahme der Prüfungen ist nur mit kompetenten und qualifizierten Fachleuten möglich. Daher sucht die Handwerkskammer Halle (Saale) Fachkräfte, die Freude daran haben, ihr Fachwissen in der Beruflichen Bildung weiterzugeben. Denn geprüfte Gesellen und Meister sichern die Qualität handwerklicher Dienstleistungen und Produkte ebenso wie die handwerkliche Berufsausbildung.

Die Prüfertätigkeit bietet die Möglichkeit, eigenes Fachwissen stets zu erweitern, sich mit anderen auszutauschen und sich ehrenamtlich zu engagieren.

Für das ehrenamtliche Engagement erhält ein Prüfer eine Aufwandsentschädigung nach den von der Vollversammlung der Handwerkskammer Halle (Saale) beschlossenen Grundsätzen.

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Prüfer interessieren, melden Sie sich bei uns.

Ulrike Teichmann
Fachbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0345 2999-182
uteichmann@hwkhalle.de



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