Teilnahmebedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lehrgangsdurchführung (1)
  • Die inhaltliche Gestaltung des Lehrgangs erfolgt auf Grundlage des Rahmenlehrplanes (bei Meistervorbereitungs-lehrgängen, Betriebswirt HWO, Fortbildungslehrgängen mit mehr als 5 Arbeitstagen Unterricht) oder anderweitiger Stoff-/Lehrpläne entsprechend des Lehrgangs. Der Lehrgangsanbieter verpflichtet sich, den laut Rahmenlehrplan oder sonstiger Stoff-/Lehrpläne vorgesehenen Lehrstoff inhaltlich und zeitlich in ordentlicher Qualität zu vermitteln. Veränderungen aus schulorganisatorischen Gründen können durch den Lehrgangsanbieter vorgenommen werden, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der Interessen des Lehrgangsanbieters zumutbar ist. (1.1)
  • Die Lehrgangsdurchführung kann dabei sowohl in Präsenzform, in Räumlichkeiten des Lehrgangsanbieters, als auch durch andere geeignete Unterrichtsformen durchgeführt werden. (1.2)
  • Veränderungen aus schulorganisatorischen Gründen können durch den Lehrgangsanbieter vorgenommen werden, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der Interessen des Lehrgangsanbieters zumutbar ist. Der Lehrgangsanbieter wird dabei Änderungen so früh wie möglich bekannt geben und sich bemühen, die Belange der Teilnehmer weitestgehend zu berücksichtigen. Notwendige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Kündigung. (1.3)
  • Ausgefallener Unterricht ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozenten wird zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Muss der Lehrgangsanbieter den Unterricht absagen, weil ein Ersatz nicht möglich ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, werden dem Teilnehmer die anteiligen Teilnahmekosten zurückerstattet. Alternativ obliegt des dem Lehrgangsanbieter eine Verlängerung des Lehrgangs über den ursprünglich geplanten Lehrgangszeitraum hinaus vorzunehmen, um ausgefallenen Unterricht nachzuholen. Schadensersatzansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lehrgangsanbieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. (1.4)
  • Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl hat der Lehrgangsanbieter das Recht, den Lehrgang zu verschieben oder abzusagen. (1.5)
Zahlung und Teilnahme (2)
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsvorlage bei Meistervorbereitungslehrgängen bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, bei sonstigen Lehrgängen bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, unterschrieben an den Lehrgangsanbieter zurückzusenden. Ein Nichteinhalten dieser Fristen führt zur Löschung der Lehrgangsanmeldung. (2.1)
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in Rechnung gestellten Kosten in voller Höhe vor Lehrgangsbeginn bzw. bei Teilrechnungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Teilrechnungslegung auf das Konto des Lehrgangsanbieters zu überweisen, es sei denn, es gilt eine abweichende schriftliche Teilrechnungs- bzw. Zahlungsvereinbarung. (2.2)
  • Ein Zahlungsbeleg ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen. (2.3)
  • Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, hat der Lehrgangsanbieter das Recht, den Teilnehmer von dem Lehrgangsbesuch auszuschließen. (2.4)
  • Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt trotz Ausschluss vom Lehrgang unberührt. (2.5)
  • Eine Teilnahmebestätigung / Ein Zeugnis wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgestellt. (2.6)
  • Teilnehmer von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen dem betreffenden Teilnehmer in beiden Fällen nicht. (2.7)
Rücktritt, ordentliche und außerordentliche Kündigung (3)
  •  Rücktritt (3.1):
    • Nach erfolgter Anmeldung gelten für den Rücktritt von Meistervorbereitungslehrgängen, Lehrgang Betriebswirt HWO, Fortbildungslehrgängen mit mehr als 5 Arbeitstagen Unterricht folgende Bedingungen:
      • bei einem Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Lehrgangsbeginn wird keine Gebühr erhoben.
      • bei einem Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, werden 15 % der Lehrgangsgebühren als Ausfall berechnet
      • bei einem Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn, werden 35 % der Lehrgangsgebühren als Ausfall berechnet
      • bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Lehrgangsbeginn, werden 75 % der Lehrgangsgebühren als Ausfall berechnet
    • Nach erfolgter Anmeldung gelten für den Rücktritt von sonstigen Lehrgängen bis max. 5 Arbeitstagen Unterricht folgende Bedingungen:
      • bei einem Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Lehrgangsbeginn werden keine Gebühren erhoben
      • bei einem Rücktritt 3 bis 5 Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühren als Ausfall berechnet
      • bei einem Rücktritt weniger als 3 Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn werden 100 % der Lehrgangs-gebühren als Ausfall berechnet
  • Bei fehlender Rücktrittsmeldung nach Abs. 3.1 oder fehlender Kündigung nach Abs. 3.3 werden die vollen Teilnahmekosten erhoben – auch bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch seitens des Teilnehmers. (3.2)
  • Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung ist jeweils zum Ende des nächsten Lehrgangsmonats möglich. Die einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Kündigt der Teilnehmer ordentlich, so ist er zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts verpflichtet. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3.3)
  • Form: Rücktrittserklärungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn Sie den Lehrgangsanbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu beenden, informieren. Für die Einhaltung der vorgesehenen Fristen ist der Zugang des Schreibens (Posteingang bei dem Lehrgangsanbieter) maßgeblich. Bloßes Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung. (3.4)
  • Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung durch den Lehrgangsanbieter kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des fälligen Lehrgangsentgelts, auch einer Teilrechnung, 6 Wochen oder mehr in Verzug geraten ist oder auch wenn der Auftraggeber gegen die Hausordnung, Werkstattordnung oder Gästehaus-/Wohnheimordnung trotz Ermahnung wiederholt verstößt. Kündigt der Auftraggeber außerordentlich so bleibt er zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts und der bis da-hin angefallenen Kosten für Lehrmittel und Material verpflichtet. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Lehrgangsanbieter aufgrund alleinigen Verschuldens des Auftraggebers ist dieser zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts, mindestens jedoch in Höhe von 50 % des gesamten Lehrgangsentgelts als Pauschale verpflichtet. Der Nachweis, dass dem Lehrgangsanbieter über das anteilige Lehrgangsentgelt hinaus kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber in diesem Falle vorbehalten. Zu viel gezahlte Teilnahmekosten werden dem Auftraggeber erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lehrgangsanbieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. (3.5)
  • Die Bestimmungen des § 621 BGB finden keine Anwendung. (3.6)
Inanspruchnahme Ausbildungsförderung und Vorausabtretung (4)
  • Beantragt der Teilnehmer zur Finanzierung des Lehrganges eine Ausbildungsförderung, bleibt der Aufraggeber Vertragspartner des Lehrgangsanbieters und ist zur Zahlung der Lehrgangskosten verpflichtet. (4.1)
  • Der Auftraggeber tritt alle von ihm beantragten und bewilligten Förderleistungen an den Lehrgangsanbieter ab, soweit zulässig und soweit diese sich auf die Förderung des Lehrgangsteilnahmeentgeltes beziehen. Unterhaltsförderung o. ä. wird hiervon nicht erfasst. Die Abtretung erfolgt maximal in Höhe der Lehrgangskosten. (4.2)
Hausordnung (5)
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten und den Weisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung oder wiederholten Disziplinarverstößen kann ein Ausschluss vom Lehrgang erfolgen. (5.1)
  • Die Nutzung eigener Speichermedien (USB-Sticks o. ä.) und mobiler Computer (Laptops o. ä.) in Verbindung mit der EDV des Lehrgangsanbieters ist grundsätzlich verboten. (5.2)
  • Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. (5.3)


Haftung (6)
  • Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer, insbesondere auch von Wertgegenständen übernimmt der Lehrgangsanbieter keine wie auch immer geartete Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. (6.1)


Ergänzende Bestimmungen (7)
  • Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung unter Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. (7.1)
  • Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. (7.2)


Datenschutz (8)
  • Der Lehrgangsanbieter speichert die im Rahmen der Anmeldung zu diesem Lehrgang angegebenen personenbezogenen Daten nur zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Dazu gehört, dass wir Sie über die angegebenen Kontaktinformationen über Ereignisse rund um den Lehrgang (z.B. Terminänderungen) informieren. Nach erfolgtem Lehrgang werden Ihre Daten so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Weitere Hin-weise zum Datenschutz in der Handwerkskammer Halle (Saale) siehe https://hwkhalle.de/datenschutzerklaerung/  (8.1)