Aufrüstung von Kassen: Unnötige Belastung der Handwerksunternehmen

Das Bundesfinanzministerium lehnt eine Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassen nach dem 30. September 2020 ab. Diese Weigerung belastet unnötig Handwerksbetriebe, kritisiert Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. „Eine solche Haltung in der aktuellen Krisensituation ist kaum nachvollziehbar und verursacht unnötige Belastungen, die Unternehmen tragen müssen“, sagt Dirk Neumann.

Handwerksorganisationen wie die Handwerkskammer Halle fordert seit langem, das Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung vom 26. September 2017 zu verschieben. „Für den Staat wäre diese Verschiebung kostenneutral. Unternehmen könnten dagegen bei einer Fristverlängerung die notwendigen Mittel für die Bewältigung der Coronakrise stecken, die sie nun für die Anschaffung von neuen Kassensystemen brauchen. Jetzt können nur noch die Finanzämter für die Betriebe unverhältnismäßige Härten abwenden und die dringend benötigte Rechtsicherheit herstellen“, so Neumann weiter.

Fristverlängerung auf Antrag möglich

Der Hauptgeschäftsführer verweist auf die Möglichkeit, dass jeder Betrieb einen Antrag auf Fristverlängerung stellen kann. Ein Musterantrag für Handwerksbetriebe steht auf der Website der Handwerkskammer zum Download unter

www.hwkhalle.de/kassen

bereit.