Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet

Die Aussetzung von der Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens endete am vergangenen Freitag, den 30. April 2021. Sofern ein Insolvenzgrund vorliegt, ist künftig Insolvenz anzumelden.

Der Deutsche Bundestag hatte mehrfach – zuletzt bis zum 30. April 2021 – die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags verlängert. Die Ausnahme galt für juristische Personen, die staatliche Hilfeleistungen zur Abmilderung der Folgen der Coronapandemie beantragt hatten und deren Antrag nicht offensichtlich unbegründet war.

Die Beendigung der Aussetzung ist mit Blick auf die Rechtssicherheit sowie die Wahrung berechtigter Gläubigerinteressen grundsätzlich positiv zu bewerten. Darüber hinaus erscheint es insgesamt zielführender, die Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen zu fördern, anstatt die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu verzögern.

Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks