Beschaffungs- und Preisprobleme: Offener Brief an Wirtschaftsminister

verlassene Straßenbaustelle
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In einem gemeinsamen offenen Brief hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammen mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewendet. Darin heißt es zusammengefasst:

  • Durch die spätestens seit Mai 2020 grassierenden Preissteigerungen verzögern sich „dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur“, um die nun kostenintensiveren Bauvorhaben dennoch umsetzen zu können. Kann ein Bauvorhaben nicht fortgesetzt werden, weil der Unternehmer die Mehrkosten der Baumaterialien nicht tragen kann, stellt sich die Frage, wie ein gerechter Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattfinden könnte.

  • Unternehmerfreundliche Ansätze bietet das Gesetz leider wenige, weshalb sich schließlich Prozesse der vertraglichen Einigung oder des Rechtsstreits entwickeln – eine Verzögerung oder gar Ausbleiben der Leistung ist vorprogrammiert. Das Bundesbauministerium empfiehlt zur Regelung solcher Probleme u.a. die Aufnahme von Stoffpreisgleitklauseln und verweist zudem auf § 58 BHO sowie auch den aus § 313 BGB resultieren Rechtsanspruch auf Vertragsanpassung.  Die ist praxisfremd, wie der offene Brief detailliert erklärt. So werden etwa Stoffpreisgleitklauseln wegen „ausgeprägter Formalitäten“ nicht genutzt. Hier brauche es „verlässliche Indizes“, wie die Verfasser des Briefes fordern. Zudem müssen „Fördersätze und -pauschalen für Bauvorhaben“ angepasst werden.

  • Kritisiert wird auch, dass sowohl § 58 HBO als auch § 313 BGB zu eng sind. Das bedeutet die Anwendung dieser Rechtsnormen setzen spezifische Gegebenheiten voraus, die für einen gerechten Ausgleich beider Interessen nicht ausreichend flexibel sind. § 58 HBO „greift nur in besonders begründeten Fällen zugunsten des öffentlichen Auftraggebers“ und § 313 BGB erfordert einen Wegfall der Geschäftsgrundlage, was in den meisten Fällen spätestens an der geforderten Unzumutbarkeit scheitern wird, die nur eintreten soll, wenn dem Auftragnehmer aus eben dem beanstandeten Verlustgeschäft Insolvenz droht.

  • Der ZDH und die kommunalen Spitzenverbände fordern daher die „gemeinsame Diskussion über haushaltsrechtliche Flexibilisierungsoptionen“, um endlich sowohl den Kommunen als auch den Handwerkern in dieser Krisenzeit eine gesetzliche Grundlage für eine flexible, schnelle und gerechte Lösung bieten zu können.

Quelle: Offener Brief des Dt. Städtetages, Dt. Landkreistag, Dt. Städte – und Gemeindebund, Zentralverband d. dt. Handwerks vom 11.08.2021 an Peter Altmaier, Wortwörtliche Zitate entsprechend gekennzeichnet