Mann arbeitet am Laptop und schreibt in ein Heft

Bonitätsprüfung und Adressrecherche

Die Handwerkskammer Halle bietet Mitgliedsbetriebe unterschiedliche Dienstleistungen an. Dazu gehört die Bonitätsprüfung und die Grundbuchabschrift.

Sie haben einen neuen Geschäftspartner? Sie wollen Sicherheiten für den Auftrag?
Dann helfen wir Ihnen weiter.

Sie erhalten von uns zeitnah eine leicht verständliche und interpretierbare, aktuelle Bonitätsauskunft über Privatpersonen oder Firmen.

Voraussetzung: Es muss ein berechtigtes Interesse des Auskunftssuchenden zur Einholung von Bonitätsauskünften vorliegen.

Welche Informationen erhalten Sie?

Bei Privatpersonen erhalten Sie – soweit verfügbar – Auskunft über alle Negativmerkmale, die seit 01.01.2001 in den Schuldnerregistern in Deutschland eingetragen wurden:

  • Haftanordnungen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Konkurse
  • Insolvenzen

Bei Firmen erhalten Sie – soweit verfügbar – Auskunft über die genaue Firmenbezeichnung mit:

  • Anschrift Niederlassungen
  • Telefon/Telefax
  • Rechtsform und Handelsregistereintrag
  • Gesellschafter bzw. Inhaber (soweit feststellbar mit Privatanschrift/en)
  • Geschäftsführer/Funktionsträger
  • Bankverbindung
  • Geschäftsgegenstand
  • Bonitätsindex
  • Zahlungserfahrungen
  • Negativmerkmale
  • Stammkapital
  • Firmenhistorie

Was kostet das?

Das Entgelt für die Recherche Bonitätsprüfung beträgt 49 Euro.


Daniela Kaschta
Sekretärin Geschäftsführung Telefon 0345 2999-105
dkaschta@hwkhalle.de

Sie möchten eine Bonitätsauskunft? Dann füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken es an Daniela Kaschta.
Auftrag und Vollmacht zur Bonitätsprüfung

Grundbuchabschriften

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das vom Grundbuchamt (Amtsgericht) geführt wird. Das Grundbuch dient dazu, die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück offen zu legen.

Jedermann ist berechtigt, darüber Auskunft zu erhalten, wer als Eigentümer/Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen ist (Eigentümerauskunft). Für eine weitergehende Auskunft (z. B. Grundbuchauszug über sämtliche Eintragungen) ist zum Schutz der Grundeigentümer ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Jedes in Privatbesitz befindliche Grundstück muss im Grundbuch mit einem eigenständigen Grundbuchblatt eingetragen sein. (Grundbuchzwang). Jeder der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, (z. B. zur Befriedigung einer Forderung) ist berechtigt, das Grundbuch einzusehen.

Ein Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis, in dem das Grundstück entsprechend dem Kataster – unter Angabe der laufenden Nummer, Gemarkung, Karte (Flur und Flurstück), Größe und Nutzungsart – aufgeführt ist und den Abteilungen I, II und III.

  • Abteilung I führt den Eigentümer
  • Abteilung II enthält die Lasten und Beschränkungen
  • Abteilung III enthält die Grundpfandrechte

Was kostet das?

Das Entgelt für die Grundbuchabschrift beträgt 49 Euro.


Daniela Kaschta
Sekretärin Geschäftsführung Telefon 0345 2999-105
dkaschta@hwkhalle.de

Mit diesem Formular können Sie Auszüge aus dem Grundbuch bestellen.
Bestellung Grundbuchabschrift