![Energiebilanz eines Hauses](https://hwkhalle.de/wp-content/uploads/AdobeStock_144079302_Juergen-Faelchle-1-e1661341231322.jpg)
Das Bundesministerin kündigte sowohl bestimmte Programmvarianten eingestellt als auch Produktanpassungen vorgenommen und die Einführung neuer Förderelemente angekündigt.
Wesentliche Änderungen in aller Kürze
Änderung der Einzelmaßnahmen
- Die Kreditförderung der BEG EM wurde zum 28.07.2022 gestrichen.
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
- Kombigeräte – bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe – sind nicht förderfähig.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Millionen Euro reduziert.
Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen wurden seit dem 15. August 2022 wie folgt angepasst:
![Fördersätze BEG Tabelle](https://hwkhalle.de/wp-content/uploads/BEG_1.png)
Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.
- Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt
- Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.
Änderung der Wohn- und Nichtwohngebäudeförderung
- Die Zuschussförderung wird nur noch für Kommunen gewährt. Bei der Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht.
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben.
- Die Fördersätze werden angepasst.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 10 Mio. Euro reduziert.
- Ab dem 22.09.2022 wird ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus). Die Anforderungen an den Bonus werden so definiert, dass etwa 25 – 30 % der Gebäude umfasst werden.
- Die Förderung des EH/EG 100 wird eingestellt.
Seit dem 28. Juli 2022 gelten bei der KfW folgende Fördersätze
![KfW Tabelle BEG](https://hwkhalle.de/wp-content/uploads/BEG_2.png)
Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.
Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Der Tilgungszu-schuss zusammen mit der max. Zinsverbilligung entspricht maximal einer Subvention in Höhe der Zuschussförderung für kommunale Antragsteller.
Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanie-rung werden folgendermaßen angepasst:
- EH/EG Denkmal: 20 %
- EH 85: 20 %
- EH/EG 70: 25 %
- EH/EG 55: 30 %
- EG/EG 40: 35 %
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie in der beigefügten Förderrichtlinie, sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks