Corona: Steuerliche Maßnahmen beschlossen

Das Landesministerium hat steuerliche Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen und Privatkunden zu unterstützen. Ziel ist, den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen zu verringern. Gemeinsam mit der Investitionsbank (IB) hat das Finanzministerium des Landes folgende Maßnahmen beschlossen.

Stundungen und Tilgungsaussetzungen

Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Kapitaldienst-Zahlungen (Tilgungen und/oder Zinsen) als auch von Rückforderungen aus Leistungs-bescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmer oder Verbraucher gefällt.

Gewährung von Tilgungsaussetzungen – entweder so, dass eine bestimmte Zeit keine Tilgungen zu leisten sind und diese Zeit dann sozusagen laufzeitverlängernd für die jeweiligen Kredite angehängt wird, oder eine Verteilung der ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit (damit würden sich dann, nach der Krise, monatliche Tilgungsleistungen erhöhen). Die IB wird bei den jeweiligen Hausbanken dafür werben, dass diese mit gleichen Maßnahmen mitziehen.

Vollstreckungsaufschub

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende (wie das auch die Finanzverwaltung des Landes macht).

Verzicht auf Kündigungen von Krediten

Verzicht auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate, verlängerbar bis Jahresende.
Ausnahme: insolvenzbedingte Kündigungen zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Instrumente für den Insolvenzfall

Gewährung von Darlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld (gilt ausschließlich für KMU = kleinere und mittlere Unternehmen).