Coronakrise: Schnellkreditprogramm aufgelegt

Die Bundesregierung hat auf Hinweise u.a. vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) reagiert und den Schutzschirm ausgeweitet und um ein Schnellkreditprogramm ergänzt.

Demnach wird zusätzlich zu allen bereits bestehenden Zuschuss- und Förderprogrammen ein weiteres KfW-Programm (sog. Schnellkreditprogramm) aufgelegt, das frühestens ab Ende dieser Woche ausgezahlt werden kann. Das Schnellkreditprogramm richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn und bis maximal 50 Beschäftigte, die bis zu drei Monatsumsätze aber höchstens 500.000 Euro als Darlehen beantragen können. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können maximal 800.000 Euro Darlehensmittel beantragen. Um eine aufwendige Kreditprüfung bei den Hausbanken umgehen zu können, die sich bisher als Flaschenhals erwiesen hat, wird der Schnellkredit mit einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung versehen. Auch auf eine Hereinnahme von Sicherheiten können die Hausbanken verzichten.

Die Hausbanken müssen keine Bewertung über die weitere Entwicklung des antragstellenden Unternehmens vornehmen, sondern lediglich die Einhaltung vergangenheitsbezogener Kriterien überprüfen, mit denen Betriebe ihre Antragsberechtigung nachweisen.

So müssen Betriebe mindestens seit 01.01.2019 am Markt tätig sein und Umsätze generiert haben. Sie müssen ferner bescheinigen, über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse zu verfügen, und sie dürfen zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Dieses Mehr an Schnelligkeit gegenüber dem bisherigen KfW-Corona-Förderinstrumentarium macht sich in einem höheren Zinssatz bemerkbar (3 % p.a.). Allerdings ist der Schnellkredit auch auf eine längere Laufzeit (10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren) angelegt. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, noch während der Darlehenslaufzeit des Schnellkredites diesen dann in einen KfW-Kredit mit niedrigeren Zinssätzen (z.B. KfW-Unternehmerkredit) umzuwandeln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Umgedreht ist dies nicht möglich. Wer aktuell also schon ein KfW-Darlehen mit 90% Haftungsfreistellung in Anspruch genommen hat, kann diesen nicht in einen Kredit mit 100% Haftungsfreistellung umwandeln.

Quelle: ZDH-Rundschreiben