Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn seit 1. Oktober

Zum 1. Oktober 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde gestiegen, nachdem er zuletzt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht wurde. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zum Mindestlohn alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

1-Euro-Münzen fallen auf einen Holztisch
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Die damit verbundene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um fast 15 Prozent innerhalb von drei Monaten bedeutet für viele Handwerksbetriebe eine spürbare Erhöhung der Personalkosten.

Zeitgleich mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wurden überdies die Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung angepasst, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz vorsieht.

Grundsätzliches

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland per Gesetz auf 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde angehoben. Alle Arbeitgeber sind in der Folge verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern1 mindestens diesen Brutto-Stundenlohn zu zahlen. Der Mindestlohn stellt eine absolute Lohnuntergrenze dar. Geregelt ist der gesetzliche Mindestlohn im Mindestlohngesetz (kurz: MiLoG).

Im Anschluss an die jetzige gesetzlich veranlasste Mindestlohnerhöhung soll die von der Bundesregierung als ständiges Gremium errichtete Mindestlohnkommission wieder alle zwei Jahre über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns, nächstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 entscheiden.

ZDH-Praxisrecht Mindestlohn