Für Baubetriebe Die Baustellenverordnung ändert sich

Zum 1. April 2023 gibt es Neuerungen in der Baustellenverordnung.

Zwei Kräne auf einer Baustelle
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Die Bundesregierung hat nach Kritik aus Brüssel die Baustellenverordnung nachgebessert. Die vorgenommenen Änderungen sind nach einer Information der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) „an einigen Stellen wesentlich“.

  1. Die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente gilt nicht mehr.  Der Einsatz kraftbetriebener Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente macht die Arbeit zu besonders gefährlichen Arbeit. Entsprechende Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen sind zu treffen
  2. Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig sind, haben Bauherren neue Informationspflichten. Sie greifen laut Berufsgenossenschaft, wenn die Arbeiten länger andauern oder besonders gefährlich sind. In solchen Fällen müssten Bauherren über diejenigen Umstände auf dem Gelände unterrichten, die sonst – also bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber – in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären.
  3. Letztlich wurde für den Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) eine neue Aufgabe vorgesehen: Er berät das Bundesarbeitsministerium künftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.