Die einheitliche Wirtschaftsnummer kommt

Plenarsaal im Bundestag
Plenarsaal im Bundestag. Foto: Marc-Steffen Ungerer

Seit Mitte Juli gilt das Gesetz für das geplante Unternehmens-Basisregister, das sogenannte Unternehmensbasisdatenregister-Gesetz (UBRegG), beschlossen, das der Bundestag beschlossen hat.

Dadurch ist der erste wichtige Schritt getan, um bei der einmaligen („once-only“) Datenerhebung durch eine Verknüpfung bestehender Register weiterzukommen.

Was bedeutet das Unternehmens-Basisregister?

Das Gesetz ermöglicht eine eineindeutige Identifizierungsmöglichkeit für Unternehmen, über eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Dadurch kann mittelfristig auch eine Bereinigung der Daten in Registern der öffentlichen Hand stattfinden, Fehl- und Falscheinträge sowie Dubletten können verringert werden. Vor allem aber wird der Austausch von Daten über die einzelnen Register hinweg wesentlich erleichtert. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Kosten zu senken und Firmen eine einheitliche Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c Abgabenordnung zuzuordnen.

Leider konnte sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit seiner Forderung nach einer Aufnahme der Handwerkskammern in den Kreis der Registerstellen nach § 5 UBRegG nicht durchsetzen.

Das Basisregister soll zum 1. Januar 2024 betriebsreif sein.

Sebastian Scholz
Abteilungsleiter Betriebsberatung und Bildung Telefon 0345 2999-220
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