Energiekrise „Drittes Entlastungspaket“

Mit dem sogenannten „dritten Entlastungspaket“ haben die Spitzen der Regierungsparteien im Bund Maßnahmen beschlossen, welche die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges abmildern sollen.

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Die Spitzen der Regierungsparteien im Bund haben am 4. September ein Maßnahmepaket – das sogenannte „dritte Entlastungspaket – beschlossen, mit dem die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges, insbesondere die stark steigenden Energiekosten, abgemildert werden sollen.

Für Betriebe sind insbesondere folgende Maßnahmen von Interesse, die jedoch nur vage beschrieben sind:

„Strompreisbremse“

Für kleine und mittlere Betriebe mit Versorgertarif (d. h. Standardlastprofil) soll eine gewisse Menge Strom („Basisverbrauch“) zu einem vergünstigten Preis bezogen werden können.

Dämpfung der steigenden Stromnetzentgelte

Gaspreisdämpfungen geplant

Einsetzen einer Expertenkommission, die zeitnah klären soll, welche Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt in Deutschland oder Europa realisierbar sind

Verschiebung der CO2-Preiserhöhung

Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 sollen sich dann ebenfalls entsprechend um ein Jahr verschieben.

Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro

Bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden.

Abbau der Kalten Progression

Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif zum 1. Januar 2023

Unterstützung der Tarifpolitik

Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

Unternehmenshilfen

Es soll ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, welche die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaß-nahmen unterstützt werden. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen (KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR) (hier wird zudem die Haftungsfreistellung erweitert), Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität sowie das Energiekostendämpfungsprogramm) werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, Unterstützung gewähren.

Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen

Der sogenannte Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert.

Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen

Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.

Abschaffung EEG-Umlage auf Dauer

Die seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende EEG-Umlage wird ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft.

Beurteilung durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks

Die formulierten Maßnahmen und angedachten Entlastungen im Unternehmensbereich greifen richtigerweise zwar auch wesentliche unserer Vorschläge auf – wie den Kreis der für das Energiekostendämpfungsprogramm anspruchsberechtigten Betriebe, die bisher nicht auf der sogenannten KUEBBL-Liste stehen, zu erweitern oder eine Strompreisbremse einzuführen – bleiben aber im Detail sehr unbestimmt und führen nicht zu einer unmittelbaren Entlastung.

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Dringlichkeit einer Unterstützung für unsere Handwerksbetriebe nicht berücksichtigt und mögliche Entlastungen erst zeitverzögert angegangen werden. Geplante Entlastungen für Betriebe müssen jetzt schnell kommen!
Wir werden mit Nachdruck darauf dringen, dass eine stärkere direkte und schnellere Unterstützung für unsere Betriebe umgesetzt wird, um die enormen Preissteigerungen abzufedern.

Presseinformation der Handwerkskammer Halle

Maßnahmen für Betriebe schwammig geblieben