Wirtschaftspolitik EU will Anforderungen für neue Gebäude erheblich verschärfen

Zur Erreichung der Klimaschutzziele will die EU bis 2050 einen sogenannten klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.

EU-Kommission
EU-Kommission. Foto: Jai79/pixabay

Zur Erreichung der Klimaschutzziele will die EU bis 2050 einen sogenannten klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Jetzt hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden vorgelegt.

Darin werden zahlreiche Maßnahmen angekündigt, die für das Handwerk von großer Relevanz sind, beispielsweise betrifft das die Standards für Neubauten, die Anlagentechnik oder den Datenzugang.

Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden zusammengefasst:

Neue Standards für Neubauten

Bereits ab 2030 soll für Neuerrichtungen das Nullenergie-Gebäude Standard werden (für öffentliche Einrichtungen bereits ab 2027). Hinzu kommen Erweiterungen im Energieausweis und weitere Nachweise für Kriterien wie Brandschutz, Erdbebensicherheit oder Barrierefreiheit. Damit werden die Anforderungen für Neubauten erheblich verschärft.

Standards für den Gebäudebestand

Zur Beschleunigung der energetischen Sanierung im Bestand soll ein sogenannter Renovierungspass eingeführt werden. Dieser soll einen „Fahrplan“ für die zu tätigen Sanierungsmaßnahmen enthalten. Zudem werden die Gebäudeeffizienzklassen (A bis G) EU-weit vereinheitlicht. Auch für denkmalgeschützte Gebäude ändern sich die Anforderungen.

Anlagentechnik

Für neu errichtete Gebäude mit Parkplätzen soll eine Vor-Verkabelung für Elektroladesäulen zur Pflicht werden sowie auch eine entsprechende Anzahl von Fahrrad-Stellplätzen. Verschärfungen bis hin zum Verbot betreffen fossile Heizungsanlagen in Neubauten.

Datenzugang

Im Gebäude erzeugte Daten sollen für Eigentümer, Mieter oder Verwalter zugänglich sein. Dritten (z.B. Handwerksbetrieben) sollen diese Daten dann ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt werden.

Qualifikationsanforderungen

Betriebe, die energetische Sanierungen durchführen, müssen ein „angemessenes Niveau“ ihrer Kompetenzen und Qualifikationen nachweisen. Damit steigt die Bedeutung von Zertifizierungen.