Förderaufruf Förderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Seit dem 28. Juni 2022 können Anträge für die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben eingereicht werden.

Fernstraße
Schwoaze/pixabay

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichte den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI). Ergänzt wird die zweite Runde des erfolgreichen Förderprogramms durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur. Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29. Juni 2022 möglich sein. Ferner besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstoffinfrastruktur zu beantragen. Die Antragstellung ist bis zum 10. August möglich.

Was ist für Handwerksbetriebe interessant?

Im aktuellen Förderaufruf sind für Handwerksbetriebe vorrangig diese Fördermöglichkeiten interessant:

  • Förderung der Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Antrieb der EG-Fahrzeugklassen N1 (bis 3,5 t), N2 (3,5 t bis 12 t) und N3 (über 12 t) in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Ver-gleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Plug-in-Hybride werden nur bei der Klasse 3 gefördert.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Die Umrüstung von Fahrzeugen (Einbau von alternativen Antrieben) wird nur in den Klassen N2 und N3 unterstützt.
  • Die Anschaffung eines bereits auf alternative Antriebe umgerüsteten Diesel-Fahrzeugs der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 ist ebenfalls förderfähig und als Anschaffung eines Neufahrzeugs zu beantragen.
  • In einem separaten Förderaufruf besteht auch die Möglichkeit zur Förderung von Sonderfahrzeugen.
  • Ein weiterer Förderaufruf behandelt die Förderung von Machbarkeitsstudien (mit geringerer Relevanz für einzelne Handwerksbetriebe, ggf. interessant für größere Projekte).
  • Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
  • Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt die Antragsunterlagen vor Beginn der Antragsfrist im eService-Portal unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung.

Weitere Informationen

Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie gebündelt unter auf der Seite für das Gesamtprogramm Klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Bei Anfragen wenden Sie sich an folgende Kontakte des Bundesamtes für Güterverkehr und NOW:

  • Fragen zur Antragsberatung und Vorhabenbegleitung: ksni@bag.bund.de
  • Fragen zur inhaltlichen Umsetzung der Machbarkeitsstudie und zur Begleitforschung: nutzfahrzeuge@now-gmbh.de
  • Während der Antragsphase ist zusätzlich eine Telefon-Hotline bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Güterverkehr, zur Antragsberatung geschaltet. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: (0221) 5776 – 5999.