Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Höhe der Förderung
- Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
- Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsobjekt bis zu 2.000 Euro gefördert. Zudem besteht ein Zuschussanteil von 50 Prozent.
- Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird ein 100%-er Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag geleistet. Einkommensfreibeträge betragen für den Teilnehmer 290 Euro, für den Ehegatten 570 Euro und je Kind 520 Euro. Der allgemeine Vermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro und erhöht sich für den Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro.