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Ein Taschenrechner liegt auf dem Schreibtisch. Daneben Akten und Geldmünzen


Förderungen

Ausgewählte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durch Mittel des Bundes, des Landes und der EU gefördert. Bitte informieren Sie sich vor Lehrgangsbeginn über eine passende Fördermöglichkeit und beantragen Sie diese vor Lehrgangsbeginn. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Das Aufstiegs-BaföG

Sie wollen beruflich aufsteigen? Dann nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG!

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“, unterstützt Sie hierbei finanziell. Dabei geht es um die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, also Meisterkurse oder andere auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Damit unterstützt diese Förderung die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen, also das Erlangen einer höheren Qualifikation und stärkt die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Gefördert werden Maßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden allerdings Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. Hochschulabschlüsse. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie etwa ein Mindeststundenumfang von 400 Unterrichtsstunden erfüllt sein.



Die wichtigsten Fakten

Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Höhe der Förderung

  • Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsobjekt bis zu 2.000 Euro gefördert. Zudem besteht ein Zuschussanteil von 50 Prozent.
  • Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird ein 100%-er Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag geleistet. Einkommensfreibeträge betragen für den Teilnehmer 290 Euro, für den Ehegatten 570 Euro und je Kind 520 Euro. Der allgemeine Vermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro und erhöht sich für den Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro.

Nico Zmyslony
Mitarbeiter Einladungswesen/Teilnehmerbetreuung Farbtechnik/Unternehmensführung Telefon 0345 7798-777
nzmyslony@hwkhalle.de

Grit Berner
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Kfz-Technik/LBM Telefon 0345 7798-731
gberner@hwkhalle.de

Thurid Glaubig
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Metall/Elektro/SHK Telefon 0345 7798-710
tglaubig@hwkhalle.de

Doreen Lindner
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Baugewerke Telefon 034774 413-18
dlindner@hwkhalle.de

Wer gewährt das Darlehen und zu welchen Konditionen?

Die Darlehen des „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt maximal bis zu sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen.

Bei bestandener Abschlussprüfung werden zusätzlich 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Weitere Darlehenserlasse können durch das Gründen einer Selbstständigkeit erlangt werden.

Für erste Informationen zum Aufstiegs-BaföG stehen Ihnen auch die Mitarbeiter im BTZ zur Verfügung.



Nähere Informationen über Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, die zuständigen Stellen und die Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.info

Bildungsgutschein

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.



Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.



Durch die Zertifizierung des Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) sind wir berechtigt, Bildungsmaßnahmen mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit durchzuführen. Gerne stehen wir Ihnen dazu beratend zur Seite.

Nico Zmyslony
Mitarbeiter Einladungswesen/Teilnehmerbetreuung Farbtechnik/Unternehmensführung Telefon 0345 7798-777
nzmyslony@hwkhalle.de


Thurid Glaubig
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Metall/Elektro/SHK Telefon 0345 7798-710
tglaubig@hwkhalle.de





Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

WEITER.BILDUNG!

Bei WEITER.BILDUNG! handelt es sich um ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es geht um Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.



Zielgruppe

Geringqualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.



Was wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden.

Ansprechpartner ist Ihre örtliche Agentur für Arbeit. Arbeitsgeber wenden sich bitte an den Arbeitgeberservice, Arbeitnehmer an den Arbeitsberater.



Wie wird gefördert?

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten:


Unternehmen unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer):

    • Bis zu 100% Kostenerstattung (Mitarbeiter ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen)

Unternehmen unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen):

    • Bis zu 50% Kostenerstattung (bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen)

Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen):

    • Bis zu 25% Kostenerstattung

Unternehmen ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen):

    • Bis zu 15% Kostenerstattung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)


Unternehmen unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer):

    • Bis zu 75% Kostenerstattung (bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen)

Unternehmen unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen):

    • Bis zu 50% Kostenerstattung (bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen)

Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen):

    • Bis zu 25% Kostenerstattung (bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen)

Unternehmen ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen):

    • Bis zu 15% Kostenerstattung (bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen)

Nico Zmyslony
Mitarbeiter Einladungswesen/Teilnehmerbetreuung Farbtechnik/Unternehmensführung Telefon 0345 7798-777
nzmyslony@hwkhalle.de


Thurid Glaubig
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Metall/Elektro/SHK Telefon 0345 7798-710
tglaubig@hwkhalle.de



Weitere Informationen zu WEITER.BILDUNG! erhalten Sie hier.

Sachsen-Anhalt Weiterbildung

Das Förderprogramm unterstützt in zwei Zugängen (dem betrieblichen und individuellen Zugang) die Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen, um das eigene bzw. innerbetriebliche Know-how zu erweitern und neue Kompetenzen zu entwickeln. Mehr Informationen bei IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Für Unternehmen und Selbstständige

betrieblicher Antragszugang

Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal -und Organisationsentwicklung in Unternehmen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, Selbstständige (auch im Nebengewerbe), natürliche Personen, soweit sie zugleich Unternehmer oder Unternehmerin sind, Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Für den Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens ist bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung und bei freiberuflich Tätigen die Bescheinigung in Steuersachen Sachsen-Anhalt maßgeblich.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Wie hoch wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben. Die Gesamtzuwendung für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen darf den Gesamtbetrag von EUR 100.000,00 nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab 
  • Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt – Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg)

Die Zulässigkeit der Förderung betrieblicher Weiterbildungsvorhaben richtet sich nach den Vorschriften für De-minimis-Beihilfen. Die diesen zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 läuft am 30.06.2024 aus. Bis zum 30.06.2024 dürfen Beihilfen auf Grundlage dieser Verordnung bewilligt werden. 

Für Privatpersonen

individueller Antragszugang

Dieses Programm für die  individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Wie hoch wird gefördert?
Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2023: 66.600 Euro)

Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium)

Junge Frau bei einer Prüfung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Es fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Techniker, zum Handwerksmeister oder zum Fachwirt. Auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse, werden unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.



Was es zu beachten gilt

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.900 Euro – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Maßnahme.



Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.



Sie haben drei Möglichkeiten Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.


Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Handwerkskammer beantragt werden. Die Aufnahme in das Förderprogramm beginnt jeweils zum 1. Januar. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt die zuständige Stelle alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht.

Weitere Möglichkeiten der Förderung

Zuschuss vom Finanzamt

Ausgaben für die Weiterbildung reduzieren die Steuerlast. Handelt es sich bei Ihrer Qualifizierung um eine berufliche Fortbildung, können Sie beim Fiskus folgende Kosten geltend machen:

  • Lehrgangsgebühren
  • Prüfungsgebühr
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (Computer, Software)
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsaufwand

In welcher Höhe Sie Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Förderung durch den Bundesförderungsdienst

Lassen Sie sich dieses Geld nicht entgehen. Fragen Sie Ihren Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr über die Fördermöglichkeiten nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich und telefonisch im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) zur Verfügung.