Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigungen, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen:
- Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und/oder Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unterstützen
- besonders förderwürdig sind Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen
- Umsetzung ökologisch-ökonomischer Weiterbildungsangebote
Personal- und Organisationsentwicklung:
- Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik
Wie wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen:
- Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
- Zuschuss bis zu 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
Der Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertrags-gesetzes gebunden sind.
Der Zuschuss erhöht sich um 20 % für:
- ältere Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres
- gering qualifizierte Beschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Stunden wöchentlich)
- geringfügige Beschäftige ohne weitere abhängige oder selbstständige Beschäftigung
- Menschen mit anerkannten Grad einer Behinderung
- Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 6 der Migrationshintergrunderhebungsverordnung (MighEV)
- Alleinerziehende und Berufsrückkehrer/-innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (z.B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen)
Die Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Personal- und Organisationsentwicklung:
- Zuschuss bis zu 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten
- Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten