Fotografen können doch weiterhin Passfotos erstellen

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Fotograf. Foto: jarmoluk/pixabay

Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ beschlossen. Danach können Fotografen auch weiterhin Fotos für Pässe erstellen – allerdings nur digital. Die Bilder müssen dann per gesicherter Datenübermittlung an die Behörden weitergeleitet werden. Die genauen technischen Einzelheiten werden durch Verordnungen geregelt.

Zu Jahresbeginn hatte das Bundesinnenministerium zunächst geplant, Fotos für Pässe nur noch von Behörden anfertigen zu lassen. Damit sollten Bildfälschungen durch sogenanntes „Morphing“, das digitale Verschmelzen von zwei Ausweisbildern zu einem, verhindert werden. Diese Regelung hätte bei Fotografen zu existenzbedrohenden Umsatzeinbußen geführt. Gemeinsam mit dem Fotografenhandwerk protestierte die Handwerkskammer Halle gegen die Pläne. Mit einem Schreiben wurden Ministerien und die Bundestagsabgeordneten aus dem Kammerbezirk auf die negativen Folgen der geplanten Regelung aufmerksam gemacht.