Friseure- und Fußpflegesalons dürfen wieder öffnen

Haareschneiden beim Friseur
Haareschneiden beim Friseur. Foto: cottonbro/pexels

Die Landesregierung veröffentlichte die neue Eindämmungsverordnung. Die Öffnung von Friseursalons und Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß sind unter Auflagen ab 1. März 2021 möglich. Für weitere körpernahe Dienstleistungen wie etwa Kosmetiker gibt es noch keine konkrete Öffnungsperspektive.

Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown. Damit werden die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar umgesetzt.

Friseure und Fußpflege

Die Öffnung von Friseursalons sowie Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß sind unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen (Vergabe von Terminen nur auf elektronischem oder fernmündlichem Weg) sowie unter Nutzung medizinischer Masken ab 1. März 2021 erlaubt. 

Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt werden ebenfalls ab 1. März in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schrittweise öffnen. An Grundschulen und Förderschulen kann dann wieder Präsenzunterricht stattfinden. Eine Präsenzpflicht gibt es nicht. An den übrigen Schulen kann der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet werden. In den Kitas kann ab 1. März ebenfalls der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgen.

Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben vorerst weiter geschlossen. Die nun geltende vierte Änderung der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Link oder Download) gilt bis zum 10. März.

Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Die Maßnahme umfasst die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit das Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.