Rundfunkbeitrag wird betroffenen Betrieben erlassen

Für Unternehmen, die von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, kann der Rundfunkbeitrag erlassen werden. Darauf macht Thomas Keindorf aufmerksam. „Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat mir auf Nachfrage am Donnerstag mitgeteilt, dass diese Möglichkeit besteht“, erklärt der Präsident der Handwerkskammer. Inwieweit eine Anpassung, Stundung oder befristete Befreiung von den Beiträgen in Frage kommt, wird auf Antrag von Betriebsinhabern, die von der Corona-Krise betroffen sind, individuell entschieden. „Hier sind mehr Transparenz und ein vereinfachtes Verfahren wünschenswert“, sagt Keindorf.

Laut dem Zentralverband des Deutsche Bäckerhandwerk muss dem Beitragsservice

  • schriftlich per Brief oder Fax an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
  • formlos
  • unter Verweis auf die besondere Lage aufgrund von Corona
  • unter Aufzählung der betroffenen Betriebsstätten/Filialen

die vorübergehende Schließung mitgeteilt und darauf beruhend die Aussetzung der Beitragspflicht beantragt werden.