Beratung Grundsteuer: Fristverlängerung

Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat sich am 13. Oktober 2022 auf eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen bis zum 31. Januar 2023 geeinigt.

Münzen, Kugelschreiber, Formular
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Nachdem der Bundesminister der Finanzen und einzelne Länder bereits eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen in Aussicht gestellt hatten, hat sich die Finanzenministerkonferenz nun in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2022 darauf geeinigt, die Abgabefrist bundesweit bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern.

Hierfür hatte sich der ZDH intensiv, insbesondere auch mit Schreiben an die Länderfinanzminister, eingesetzt.

Quelle: ZDH