Energiekrise „Härtefallbrücke“ vorgeschlagen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert über die geplanten Unterstützungen und seine Vorschläge, um energieintensive Betriebe zu unterstützen.

Stromzähler
Stromzähler. Adobe Stock/moquai86

Der Zwischenbericht der Expertenkommission „Gas und Wärme“ wurde überarbeitet und enthält Klarstellungen deren wichtigste die empfohlene, vom Staat zu übernehmende Abschlagszahlung im Dezember 2022 betrifft (S. 5): Demnach übernimmt der Staat als Zahler die Abschläge aller Fernwärme- und Gaskunden mit Standardlastprofil (SLP) sowie aller Gaskunden mit Registrierender
Leistungsmessung (RLM) außer für Industrie und Stromerzeugungskraftwerke. Zur „Industrie“ gehören die Unternehmen, die mit RLM abrechnen und einen Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh/Jahr (s. S. 10) aufweisen.

Zwischenbericht als PDF

Die Expertenkommission trifft sich noch zweimal, am 17. und 24. Oktober 2022, zu Beratungen und wird am 31. Oktober 2022 ihren Abschlussbericht präsentieren.

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde uns zudem bestätigt, dass ein umfassend angelegtes Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) für KMU, das in den letzten Wochen von Seiten der Bundesregierung kommuniziert wurde und in dessen Konzeption sich das Handwerk eingebracht hat, zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen wird. Es sei politisch entschieden, dass die ursprünglich geplante KMU-Förderlinie in der Strom- und Gaspreisbremse aufgehen soll.

Mit der Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission gelänge es zumindest, erste der von uns bereits für das Jahr 2022 geforderten Entlastungen in Form der staatlichen Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember umzusetzen.

Allerdings kommt die von uns bereits Ende August vorgeschlagene Gaspreisbremse insbesondere für energieintensive Betriebe deutlich zu spät, und die Einmalzahlung im Dezember in Form der Nichteinziehung der Abschlagszahlung hilft nur anteilig, die Belastungen im Jahr 2022 zu reduzieren. Gerade im Vergleich zu den Privathaushalten sowie der Industrie tut sich damit eine deutliche Förderlücke für energieintensive Betriebe auf, die zwingend zu schließen ist.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen konkreten Vorschlag erarbeitet, den wir der Politik und der Expertenkommission vor ihrer Sitzung am 17. Oktober 2022 zugeleitet haben: Ziel ist die Einrichtung einer spezifischen Härtefallbrücke, mit der energieintensive Betriebe ab Januar 2023 und bis zum Greifen der Gaspreisbremse unterstützt werden. Dabei fügen wir uns mit diesem Vorschlag bestmöglich in die zugrundeliegende Systematik ein, um eine Umsetzung nicht zu erschweren: Für energieintensive Betriebe sollten die Abschlagszahlungen ab Januar 2023 und bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse monatlich in Höhe von 50 Prozent rabattiert werden. Mit unserem Vorschlag entkräften wir den möglichen Vorwurf seitens der Politik, „Unterstützung mit der Gießkanne“ zu fordern, da diese Härtefallbrücke spezifisch auf besonders betroffene Betriebe ausgerichtet ist.

Neben dem Blick auf den Gasmarkt müssen die anderen Energieträger, deren Preise sich ebenfalls dynamisch nach oben entwickeln, im Blick behalten werden. Der Zugang zu notwendigen, flankierenden Härtefallhilfen darf nicht auf die Energieträger Strom und Gas verengt werden.

Zudem muss nun auch die in Aussicht gestellte Strompreisbremse so schnell wie möglich in Kraft treten, um die Entwicklungen auf dem Strommarkt abzufedern.

Wir dringen gegenüber der Politik darauf, die Thematik von Ersatzversorgungsverträgen an-zugehen, um Lieferlücken bei den Betrieben zu vermeiden, denen die Versorger die Verträge gekündigt haben, ohne neue oder betriebswirtschaftlich darstellbare Neuverträge anzubieten.

Die Existenzsicherung der Betriebe durch schnelle und wirksame Entlastungen sowie Planungssicherheit bleiben weiterhin unsere wichtigsten politischen Botschaften.

Quelle: ZDH