Handwerkskammern fordern Ende der Testpflicht vor Salonbesuch

Coronatest
Coronatest. Frauke Riether/pixabay

Die Ende April in Kraft getretene „Notbremse“ des neuen Infektionsschutzgesetzes erlaubt bei einer Inzidenz über 100 Friseuren und Kosmetikern (nur für die Fußpflege), ihre Salons zu öffnen. Neben der Maskenpflicht müssen die Kunden auch einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.

Die Auswirkungen dieser Bestimmungen auf die Geschäfte sind zum Teil desaströs. „Gerade im ländlichen Raum, wo in kleinen Ortschaften in der Regel kein Testzentrum zur Verfügung steht, wird der Friseurbesuch tagfüllend, wenn vorab noch ein Testzentrum in einem größeren Ort aufgesucht werden muss. Für viele, vor allem die älteren Kunden, ist der zusätzliche Weg und damit auch der Friseurbesuch nicht möglich“, sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.

Zwar besteht für die Kunden auch die Möglichkeit, einen Selbst-Test vor Ort zu machen. Aber wenn dieser, mangels Raumkapazität, vor der Tür, quasi auf der Straße durchgeführt werden soll, die Friseurin die Testung beaufsichtigen und der Kunde 20 Minuten vor der Tür warten muss, schreckt das sehr viele Kunden ab.

Der zusätzliche Zeitaufwand und die Kosten führen dazu, dass – je nach Standort – die Kundenfrequenz deutlich abnimmt. „Betriebe melden uns teilweise einen dramatischen Kundenrückgang. Durch die sinkenden Einnahmen bei nahezu unveränderten Kosten geraten nicht wenige Unternehmen wieder in existenzielle Schwierigkeiten“, sagt Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg.

Die Handwerkskammern Halle und Magdeburg fordern deshalb, die Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen aufzuheben. Die strengen Maßnahmen seien nicht durch Ansteckungsfälle in den Salons begründet.