Hinweis Hilfe für energieintensive Unternehmen

Die Bundesregierung startet das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Unternehmen. Ab dem 15. Juli bis 31. August 2022 können Unternehmen Anträge auf einen finanziellen Zuschuss stellen.

Energiekosten
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Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für viele Betriebe eine Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium haben deshalb ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Zu diesen Maßnahmen gehört auch das Energiekostendämpfungsprogramm – ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.

Auch für Handwerksbetriebe mit hohem Energieverbrauch, wie etwa Bäcker, könnte das Programm infrage kommen, wenn sich die Energie- und Strombeschaffungskosten (Energiebeschaffungskosten) auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr belaufen. Das letzte abgeschlossene handelsrechtliche Geschäftsjahr ist das Geschäftsjahr, das vor Beginn des Förderzeitraums (1. Februar 2022) endete.

Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab dem 15. Juli möglich.

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