Hinweis: Abrechnungslisten nicht vergessen

Nur wer die bisher tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit konkret auflistet, bekommt genehmigtes Kurzarbeitergeld auch ausgezahlt! Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit bittet die Arbeitgeber deshalb dringend, die entsprechenden Abrechnungslisten einzureichen und – falls erforderlich – eventuell damit beauftragte Personaldienstleister wie etwa Lohnbüros anzusprechen. Bislang seien nach Angaben der Regionaldirektion nur wenige dieser Aufstellungen für den Monat März eingegangen. Die Arbeitsagentur schreibt: „Wir haben unsere Mitarbeiter entsprechend der zu erwartenden Abrechnungslisten geschult, sind damit gerüstet, um zeitnah die Zahlung des Kurzarbeitergeldes anzuweisen.“ Diese erfolge aber erst, wenn die Abrechnungen vorliegen.

Quelle: IHK Halle-Dessau

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