Arbeitschutz Hinweis der Berater für die körpernahen Dienstleistungen

Die Gefährdungsbeurteilung sollte Angaben enthalten, wie lange eine FFP2-Maske getragen werden darf.

FFP2-Maske
FFP2-Maske. Alexandra Koch/pixabay

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sieht in ihrem aktuellen Arbeitsschutzstandard für Arbeiten, bei denen der 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann, die Verwendung einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil für die Beschäftigten vor.

Hinweis der Berater: Hierzu muss in der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich eine Passage zur Begrenzung der Tragedauer aufgenommen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt im Regelfall eine Tragedauer von maximal 75 Minuten mit anschließender Nichttragedauer von 30 Minuten.

Im Allgemeinen sollte es also zu keinen Problemen kommen, wenn die FFP2-Maske wirklich nur während direkter Kundenähe, getragen wird, als insbesondere wenn die Gefahr besteht, Aerosole des Kunden aufzunehmen. Beispiel: Arbeiten im Gesicht wie etwa am Bart, wenn auch der Kunde keine Maske trägt. Hierzu muss aber die Gefährdungsanalyse etwas zu aussagen.

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