Hinweis zu den Unterstützungshilfen

Euromünzen
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Mittlerweile gibt es einige finanzielle Hilfen des Bundes. Neben den November- und Dezemberhilfen gibt es seit Anfang Januar 2021 die Überbrückungshilfe III.

Die am 5. Januar beschlossenen Maßnahmen führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch zu Beginn des neuen Jahres weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte

Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht.

Anträge für die Überbrückungshilfe II sind noch bis zum 31. Januar 2021 möglich. Die
außerordentlichen Wirtschaftshilfen

für November und Dezember können bis zum 31. Januar 2021 bzw. bis zum 31. März 2021 beantragt werden.

Ab Januar wird es auch eine Neustarthilfe für Solo-Selbstständige geben.

Überbrückungshilfe III des Bundes

Wer kann sie beantragen?

Unternehmen und Soloselbständige, die wegen der Coronakrise geschlossen sind und/oder starke Umsatzrückgänge in 2020/2021 verzeichnen.

Wieviel Unterstützung gibt es?

Je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit wird ein Anteil der fixen Kosten pro Monat erstattet. Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“.

Ab wann gibt es Hilfen?

Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Link

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Übersicht der Hilfen

Quelle: bundesregierung.de; ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de