Hinweis zu pandemiebedingten Mehrkosten auf Bundesbaustellen

Das Bundesbauministerium hat einen Erlass zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes herausgegeben. Bei Bauverträgen sind demnach auf Nachweis die tatsächlich erforderlichen Kosten für die in dem neuen Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ abschließend aufgezählten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten. Dies gilt sowohl
für bestehende Bauverträge wie auch für laufende und zukünftige Vergabeverfahren des Bundes.

Der Erlass tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und gilt bis auf weiteres.

Zwei Kräne auf einer Baustelle
analogicus/pixabay