Hinweise zu Schnelltests

Coronatest
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Derzeit werden Unternehmen aufgerufen, regelmäßig Schnelltests bei ihren Mitarbeitern durchzuführen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden dazu FAQs herausgegeben.

In den FAQs (Häufige Fragen) werden insbesondere infektionsschutz-, arbeits- und sozialrechtliche Aspekten solcher Tests für Beschäftigte behandelt. Die FAQ-Liste wurde unter Federführung der BDA von den vier Spitzenverbänden gemeinsam erstellt. Diese FAQs werden laufend aktualisiert und ergänzt.

Website des ZDH mit den FAQs

Schnelltests für medizinisch geschultes Personal

Bei Schnelltests handelt es sich um sogenannte Antigen-Tests (Nachweis von Eiweißketten), die vor Ort („Point of Care“, PoC) erfolgen können. Schnellgetestet werden darf nur durch fachlich geschultes Personal. Zudem sind gesonderte Räumlichkeiten und umfassende Infektionsschutzvorkehrungen für die Tester erforderlich. Diese Tests müssen allerdings nicht im Betrieb selbst durchgeführt werden. Stattdessen kann z. B. auch ein kommunales oder ein gewerbliches Testzentrum beauftragt werden.

Sofern ein Betrieb selbst vor Ort Schnelltests anbieten möchte, kann er auf die in dieser Liste benannten medizinrechtlich zugelassenen Schnelltests zurückgreifen.

Liste der zugelassenen Schnelltests

Schnelltest zur Eigenanwendung

Selbsttests sind gleichfalls Antigen-Tests, die jedoch individuell selbst durchgeführt werden können. Anders als bei Schnelltests müssen hierbei keine Proben aus dem tiefen Nasen- oder Rachenraum, sondern können auch solche aus dem vorderen Rachen- oder Nasenraum genommen werden. Auch Spuck-, Lolly- und Gurgellösungen werden aktuell vorbereitet oder sind bereits teilweise zugelassen.

Tests zur Eigenanwendung durch den Laien