Hohe Steuerzinsen: Handwerk begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die hohen Steuerzinsen von 6 Prozent im Jahr für Nachzahlungen und Erstattungen sind verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 18. August mitgeteilt.

„Die Entscheidung ist aus Sicht des Handwerks überfällig,“ begrüßt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, die Entscheidung. In Zeiten von Niedrigzins und teilweise sogar negativen Zinsen sei es für Handwerksunternehmen nicht erklärbar, warum ein so hoher Anteil auf Steuernachzahlungen erhoben wird.

Wie hoch der Zinssatz zukünftig sein wird, hat das Bundesverfassungsgericht nicht festgelegt. Dies wird Aufgabe des Gesetzgebers sein. Er hat bis zum 31. Juli 2022 Zeit, eine neue Regelung zu finden. „Wir hoffen natürlich auf eine zeitgemäße und wirtschaftlich angemessene Besteuerung,“ so Neumann.

Hintergrund

Die Zinsen gelten momentan für die Einkommens-, Körperschafts, Vermögens-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Der Zinssatz liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht ordnet somit eine rückwirkende Korrektur an. Sie betrifft allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für die Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019. Für die Zeit von 2014 bis 2018 bleibt die beanstandete Vorschrift in Kraft.