Information zur Öffnung von Kosmetiksalons

Covid Scrabble
Viktor Hanacek

Kosmetiksalons dürfen unter Beachtung der aktuellen Landesverordnung wieder öffnen, wenn Folgendes eintrifft: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt muss die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen (alle Tage außer Sonn- und Feiertage) den Schwellenwert von 100 unterschreiten. Dann treten am übernächsten Tag die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetz (die sogenannte „Bundes-Notbremse“) außer Kraft und die Landesverordnung greift, nachdem dies der Landkreis / kreisfreie Stadt angeordnet hat.


Hinweis


Das RKI veröffentlicht im Internet für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die 7-Tage-Inzidenz der letzten 14 aufeinander folgenden Tage. Die nach Landesrecht zuständige Behörde, in Sachsen-Anhalt die Gesundheitsämter, macht dann in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten. Bitte informieren Sie sich folglich über die offiziellen Bekanntmachungen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Nur auf Basis dieser Bekanntmachungen dürfen Sie für Ihren Betrieb handeln.