Informationen aus der Pressekonferenz der Landesregierung vom 23. März

  1. Die 11. Verordnung des Landes wird derzeit angefertigt. Sie soll am Freitag, dem 26. März, veröffentlicht werden und tritt am 29. März in Kraft. Nach Aussage auf der Pressekonferenz wird es für die Betriebe des Handwerks keine Änderungen zur derzeitigen Verordnung geben. Das heißt: Friseure und Kosmetiker bleiben nach dem 29. März geöffnet.

  2. Eine Ausnahme bilden die beiden Tage Gründonnerstag (01.04.) und Ostersamstag (03.04.), welche zu Ruhetagen erklärt werden. An diesen Tagen sollen alle Bereiche der Wirtschaft schließen. Ausnahmen sind unabweisliche Aufgaben wie Wasserversorgung, Polizei etc. Dabei wird am Donnerstag jegliche Tätigkeit ausgeschlossen, während am Samstag der Lebensmitteleinzelhandel, explizit auch Bäcker, Fleischer oder Hofläden, öffnen dürfen.

    Derzeit erarbeitet die Bundesregierung eine Musterverordnung zu den Ruhetagen, in der die Umsetzung erläutert werden soll. Details sind noch nicht bekannt.
    Stand: 23. März, 14 Uhr

    ACHTUNG: Die Osterfeiertage werden doch nicht auf Gründonnerstag und Karsamstag ausgedehnt! (Stand: 24. März, 13 Uhr)
  3. Die Landesregierung empfiehlt Schnelltests von Mitarbeitern in Unternehmen mindestens einmal in der Woche. Eine Pflicht ist aktuell noch nicht vorgesehen.

Sobald weitere Informationen vorliegen, informieren wir.