Maut Keine Maut für mittelschwere Handwerkerfahrzeuge

Die Europäische Union (EU) hat neue Mautregelungen erlassen.

Maut
Tim Reckmann/ccnull.de/CC BY 2.0

Die EU hat Mitte Februar neue Regeln für Straßenbenutzungsgebühren in den Mitgliedstaaten erlassen, nach denen Straßenbenutzungsgebühren (Maut, Vignette) künftig entfernungsabhängig oder kilometerbezogen erhoben werden müssen. In der Bundesrepublik ist das bereits der Fall.

Ausnahme fürs Handwerk

Für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt nach der neuen Gesetzgebung ebenfalls eine Maut. Die Handwerksorganisationen haben allerdings eine Ausnahmeoption für das Handwerk erreicht. Konkret heißt das: Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden, können von der Gebührenerhebung befreit werden.

Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.