Ukrainekrieg KfW führt Sonderprogramm ein

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen wirken sich auch auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus.

Ukrainefahne auf einer Demonstration
Mathias P.R. Reding/pexels

Die davon betroffenen Unternehmen möchte die Bundesregierung mit einem neuen Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen.

Die KfW führt deshalb das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ein. Es zielt darauf ab, Unternehmen zu stützen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen und gegebenfalls noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen betroffen sind.

Für wen gilt das Sonderprogramm?

Die besondere Betroffenheit der Unternehmen kann in Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten bestehen. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31. Dezember 2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.

Es werden zwei bankdurchgeleitete Förderprogramme und eine Konsortialkreditvariante angeboten. Der Programmstart ist für den 9. Mai 2022 geplant. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Weitere Informationen

KfW-Sonderprogramm

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