Kleine Betriebe nicht von öffentlichen Aufträgen ausschließen

Das Handwerk sieht den sachsen-anhaltischen Sonderweg beim Mindestlohn für öffentliche Aufträge kritisch. „Schon heute vermeiden nicht wenige Handwerker öffentliche Aufträge. Aber nicht wegen der Lohnkosten, sondern aufgrund der Bürokratie, die mit der Abgabe solcher Angebote zusammenhängen“, stellt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann, fest.

Bei tarifgebundenen Handwerksbetrieben liege das Entgelt in der Regel sogar über dem vom Landeswirtschaftsminister gefordertem Lohnsatz. Aber gerade sehr kleine Betriebe ohne Tarifbindung, welche solche Lohnkosten nicht erwirtschaften können, würden dann bei öffentlichen Aufträgen beeinträchtigt. „Noch ein Nachweis mehr, den Unternehmen erbringen müssen. Vor lauter Zusatzpapieren kommen die Unternehmer kaum noch zum Schreiben der eigentlichen Angebote“, so Neumann weiter.