Mautgebühren 2020/2021 werden teilweise zurückerstattet

Gebäude des europäischen Gerichtshofs
Europäischer Gerichtshof. Foto: pixabay.com

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 28. Oktober 2020 wurde das Bundesfernstraßenmautgesetz angepasst. Bestimmte Kosten für die Infrastruktur (insbesondere der Kosten der Verkehrspolizei auf Fernstraßen) dürfen nicht in die Ermittlung der Mauthöhe einbezogen werden.

Die Entscheidung hat eine nachträgliche Absenkung der Mautsätze vom 28. Oktober 2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 zur Folge. Handwerksbetriebe, die in diesem Zeitraum Fernstraßenmaut entrichtet haben (und noch entrichten werden), können eine Erstattung verlangen.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) weist auf folgendes hin:

  • Betriebe sollten die Belege (die monatlichen Mautaufstellungen von der Toll Collect GmbH oder dem EEMD-Anbieter sowie die Einzelfahrtennachweise) ab dem 28.10.2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 aufbewahren (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Bundesfernstraßenmautgesetz). Darüber hinaus sollten die Betriebe derzeit nichts weiter tun.
  • Erst ab dem 1. Oktober 2021, wenn alle Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für den Zeitraum bis 30. September 2021 vorliegen und die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, sollte ein Rückerstattungsantrag gestellt werden, damit alle Fahrten berücksichtigt werden können.
  • Dabei besteht kein Eilbedürfnis: Den Anspruch für den Gesamtzeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 können Betriebe bis Ende 2023 geltend machen; vorher droht keine Verjährung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz i. V. m. § 21 Abs. 2 Bundesgebührengesetz).
  • Derzeit werden vom BAG die Vorbereitungen für eine möglichst einfache Antragstellung getroffen. Hierzu wird es in Kürze Informationen auf der Homepage des BAG geben. Es wird ein möglichst einfaches Erstattungsverfahren angestrebt.

Links

BAG-Hinweise zur Rückerstattung

Allgemeine Informationen des BAG zur Fernstraßenmaut

Übersicht der Mautsätze