Handwerkspolitik Mehr Reparaturen erreicht man nicht durch Formulare

Unter dem Schlagwort „Recht auf Reparatur“ hat die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der die Reparatur gegenüber dem Neukauf von Waren fördern soll.

Europäische Kommission
Europäische Kommission. Foto: almathias/pixabay

„Grundsätzlich unterstützt das Handwerk ein solches Ziel der Europäischen Kommission. Reparaturen liegen uns als Handwerkern sozusagen ,im Blut‘. Doch dafür bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen. Geräte müssen schon herstellerseitig reparaturfähig sein, bezahlbare Ersatzteile müssen verfügbar gemacht werden“, erläutert Lothar Dieringer, Vollversammlungsmitglied der Handwerkskammer Halle.

Der vorgeschlagene Weg, eine höhere Reparaturquote über mehr Verbraucherrechte und ein „europäisches Formular für Reparaturinformationen“ zu erreichen, sei jedoch wenig zielführend, da er vor allem mehr Bürokratie mit sich bringe.

„Zudem wurden die Menschen hierzulande zur Wegwerfmentalität erzogen. Hier muss die Gesellschaft zuallererst ansetzen, wenn sie etwas bewegen will.“

Wenn beispielsweise ein aktueller Vorschlag diskutiert werde, der eine Reparatur erst wenige Jahre alter Öl- und Gasheizungen nicht zulässt, sondern die Neuanschaffung anderer Heizgeräte vorschreibt, stehe das „Recht auf Reparatur“ per se auf der Kippe, so der hallesche SHK-Unternehmer.

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