Meisterbonus für Absolventen 2024

Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Meisterabsolventen sowie Gestaltern im Handwerk bei bestandener Prüfung einen Bonus von 1.000 Euro.

Geldscheine, Geld, Euro
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Der Bonus ist begrenzt auf Teilnehmer, die die Meisterprüfung zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 abgeschlossen haben oder noch abschließen werden. Davon profitieren können nur Meister, die in Sachsen-Anhalt arbeiten, wohnen und ihre Prüfung hier absolviert haben. Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Nachdem der Antrag bei der Investitionsbank eingegangen ist, bestätigen wir die erforderlichen Zulassungsvorrausetzungen.

Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Gegenstand und Voraussetzungen der Förderung

  • Mit dem Bonus werden Absolventen einer Aufstiegsfortbildung gefördert, deren Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 zugeordnet wurde sowie der MeisterPlus-Ausbildung „Gestalter im Handwerk“.
  • Der Zeitpunkt der Feststellung der Prüfungsergebnisse muss nach dem 1. Januar 2024 erfolgt sein und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt (Handwerkskammer) abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Sachsen-Anhalt nicht angeboten wird.
  • Der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen-Anhalt liegen.
  • Der Meisterbonus wird nur ein Mal pro Person gewährt.

Ausnahmen

  • Absolventen, die die Prüfung aufgrund des Sitzes des Prüfungsausschusses nur bei Kammern außerhalb Sachsen-Anhalts ablegen können und zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister in Sachsen-Anhalt haben.

Höhe der Zuwendung

  • Höhe der Zuwendung beträgt pro Absolvent 1.000 Euro.

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen (Meisterbonus PLUS)

Weitere Informationen und Dokumente

 Meisterbonus PLUS Anlage zur Richtlinie
 Meisterbonus PLUS Unterlagencheckliste
 Meisterbonus PLUS Erlass des Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 16.04.2024
 Meisterbonus PLUS Eigenerklärung
 Meisterbonus PLUS Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen

Annett Pelz
Mitarbeiterin Prüfungswesen Gräfestraße 24
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