Wichtiges für Existenzgründer im Handwerk Meistergründungsprämie verlängert

Handwerksmeister, die sich selbstständig machen möchten, können sich freuen: Das Land Sachsen-Anhalt hat die Meistergründungsprämie bis Ende 2026 verlängert.

Unternehmer zeigt seinen Betrieb
Unternehmer zeigt seinen Betrieb. Foto: Steffen Müller

Die sachsen-anhaltische Meistergründungsprämie wurde durch eine neue Richtlinie bis Ende 2026 verlängert. Damit möchte das Land Handwerksmeister fördern, die den Weg in die Selbständigkeit wagen. Diese können einen Zuschuss von 10.000 Euro für eine erstmalige Gründung in Sachsen-Anhalt erhalten. Dabei werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel für Neugründungen und Übernahmen gefördert.

Meistergründungsprämie: zunächst den Kontakt zur Kammer suchen

Die für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständige Handwerkskammer bestätigt nach Prüfung des Antrags und der dazu eingereichten Unterlagen die fachliche und persönliche Eignung des Gründers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit der beabsichtigten Neugründung bzw. Übernahme.

Die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlichen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel (ohne Investitionen in bauliche Infrastruktur, ohne Personalausgaben und Unternehmerlohn) müssen mindestens 15.000 Euro betragen.

Bewilligungsstelle und auszahlende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Bei ihr stellen Sie auch den entsprechenden Antrag und können die geltenden Richtlinien einsehen.

Das Beraterteam der Handwerkskammer Halle steht den Gründern bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und bei der Beantragung zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin.

Katrin Leistner
Sekretärin Betriebsberatung und Bildung Gräfestraße 24
06110 Halle
Telefon 0345 2999-221
Fax 0345 2999-309
kleistner@hwkhalle.de