Erhöhung Aufstiegs-BAföG: Meisterkurse bis zu 75 Prozent gefördert

Gute Nachrichten für alle, die eine Meisterausbildung absolvieren möchten: Die Unterstützungssätze beim Aufstiegs-BAföG – früher unter dem Namen Meister-BAföG bekannt – werden zum 1. August 2020 erhöht. Dann tritt eine Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft.

Unabhängig vom Alter sind alle anspruchsberechtigt, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung beispielsweise zum Handwerksmeister, Techniker oder Betriebswirt in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Die beiden wichtigsten Änderungen: Der Zuschussanteil – der Anteil, den der Teilnehmende frei erhält – und der Darlehenserlass werden jeweils von 40 auf 50 Prozent erhöht. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise ein Meisterschüler nach erfolgreicher Prüfung die Kosten seiner Meistervorbereitung zu 75 Prozent gefördert bekommt.

fünf Münzstapel nebeneinander
Mit den erhöhten Unterstützungssätzen verringern sich die persönlichen Kosten für eine Fortbildung. Foto: pixabay.com

Für die Teilnahme an Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Das ist möglich, wenn während der Lehrgangsdauer das Einkommen oder ein Teil des Einkommens wegfällt. Dabei spielen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Rolle, sodass eine individuelle Prüfung erforderlich ist.

Zusätzlich haben Teilnehmende einen Anspruch auf Gewährung des Unterhaltsbeitrags während der Prüfungsvorbereitungszeit. Für bis zu drei Monate nach Lehrgangsende bis zur Prüfung wird der Unterhaltsbeitrag auf Darlehensbasis gewährt.

Neben diesen Erweiterungen gibt es noch weitere Änderungen, die Handwerksbetriebe hier als PDF zum Download und auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden.