Handwerkskammer Mitgliedsbeitrag sinkt

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Halle hat eine Senkung des Pflichtbeitrags für das Jahr 2022 beschlossen. Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) sprach darüber mit Präsident Thomas Keindorf und Hauptgeschäftsführer Dirk Neumann

Auf den Display eines Taschenrechners steht Beiträge
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Nach mehreren Jahren Beitragsstabilität gibt es jetzt eine Beitragssenkung für die Betriebe. Welchen Umfang wird diese haben?

Thomas Keindorf: Die zu zahlenden Beiträge zur Handwerkskammer werden in jedem Jahr neu kalkuliert. Die Verwaltung stellt der Vollversammlung die Höhe der erforderlichen Einnahmen vor, welche dann über die Beiträge, aber auch über Fördermittel und Erlöse durch die Arbeit der Handwerkskammer gedeckt sein müssen. Daraus errechnet sich der Beitrag für die einzelnen Unternehmensarten. Übrigens: Bei den allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Jahre war auch die Beitragsstabilität über ein Jahrzehnt eine gute Leistung. In diesem Jahr ist es nun gelungen, einen niedrigeren Beitragssatz zu veranlagen.

Dirk Neumann: Konkret wird für natürliche Personen der Grundbeitrag um 19 Euro auf 180 Euro sinken und bei juristischen Personen sinkt der Grundbeitrag um 55 Euro. Das entspricht rund zehn Prozent. Ebenso wird in beiden Beitragsgruppen der Zusatzbeitrag ab einem betrieblichen Gewinn von 250.000 Euro sinken. Konkrete Zahlen wurden in einer Informationstabelle zusammengestellt.

Wofür verwendet die Handwerkskammer die Pflichtbeiträge?

Neumann: Die Handwerkskammer ist die handwerkliche Selbstverwaltung. Das heißt es werden eine ganze Reihe von hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen. Dazu gehören beispielsweise das Führen der Handwerks- und der Lehrlingsrolle. Auch das Prüfungswesen für eine ganze Reihe von Berufen, welche nicht von Innungen geprüft werden sowie die Berufung von Sachverständigen oder die Rechtsaufsicht über die Berufsausbildung im Kammerbezirk gehören zu den Aufgaben der Kammer.

Keindorf: Und natürlich ist auch die handwerkliche Interessensvertretung Teil der Aufgabe. Der Dialog mit Landes- und Bundespolitik oder den Behörden konnte in den letzten Jahren echte Erfolge aufzeigen. Mit der Meistergründungsprämie, dem Azubi-Ticket oder dem bezahlten Schülerferienpraktikum im Handwerk wurden echte Vorteile für Handwerksbetriebe geschaffen. Übrigens kämpfen wir gerade dafür, dass das bezahlte Schülerferienpraktikum auch in diesem Jahr gefördert wird.

Wann erfolgen die diesjährige Veranlagung und der Versand der Beitragsbescheide?

Keindorf: Wir haben im Vorstand bestimmt, dass der Beitrag erst Ende April versandt werden soll, damit die Betriebe wegen der aktuellen Corona-Situation keine Nachteile haben. Einen Monat zuvor werde ich allen Betrieben eine Ankündigung übersenden, mit der sie auch Dienstleistungen der Kammer abfordern können. Das wurde in den letzten zehn Jahren insbesondere für Beratungsanfragen oder die Nachfolgersuche intensiv genutzt.

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