Neuer Mitgliederbereich online

Die Handwerkskammer Halle baut einen Mitgliederbereich auf ihrer Website auf. Zunächst richtet sich das Angebot an Ausbildungsbetriebe, die hier neue Lehrlinge anmelden können.

Grafik Mitgliederportal
Bild: Andrew Rybalko/Stock.adobe.com

Wer künftig einen neuen Ausbildungsvertrag einreichen möchte,  muss dazu über den neuen Mitgliederbereich auf der Website der Handwerkskammer Halle einen Antrag einreichen. Bisher haben Ausbildungsbetriebe die Möglichkeit, einen Vertrag entweder online über ein externes System oder in Papierform einzutragen. Mit dem neuen Mitgliederbereich auf der Website gibt es ab sofort viele Vorteile für die Ausbildungsbetriebe. „Der zentrale Vorteil ist, dass unsere Mitglieder nicht mehrere Websites besuchen müssen, um Informationen zur Ausbildung zu finden und uns einen neuen Vertrag zu melden“, sagt Anne Pohle, Mitarbeiterin der Lehrlingsrolle. „Viele Informationen werden nach dem Login eingeblendet und müssen nicht extra ausgefüllt werden.“

Der größte Unterschied zum jetzigen Vorgehen: Mitgliedsbetriebe stellen einen Antrag auf einen neuen Ausbildungsvertrag. Die zwei Mitarbeiterinnen der Lehrlingsrolle, Anne Pohle und Kerstin Eigelt, prüfen die Anträge auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Der Vorteil: Sie senden einen fehlerfreien Vertrag an den Betrieb. „Bei der Fülle der Angaben, die die Ausbildungsbetriebe in einem Vertrag angeben müssen, kommt es bisher immer zu Fehlern. Zukünftig drucken wir nach der Prüfung die fehlerfreien Verträge aus und schicken sie den Betrieben zur Unterschrift“, sagt Eigelt. Um Anträge zeitnah zu bearbeiten, bittet die Kammermitarbeiterin darum, einen neuen Auszubildenden rechtzeitig zu melden. „Oft steht schon im Frühjahr fest, wer eine Ausbildung beginnen wird – dann am besten gleich einen Antrag ausfüllen“, rät Eigelt.

Mitgliederbereich wird ausgebaut

Der Mitgliederbereich wird zunächst für Ausbildungsunternehmen freigeschaltet, doch in den kommenden Jahren werden alle Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit erhalten, online Anträge zu stellen und ihre gespeicherten Daten einzusehen.

Einen Ausbildungsvertrag einreichen – wie läuft das Ganze ab?

Hier geht’s direkt zum Login

1. Betriebe können sich auf www.hwkhalle.de einloggen. Ganz oben auf der Website klicken Sie bitte auf das Icon, auf dem ein Männchen mit Schlüssel zu sehen ist. Nun gelangen Sie zum Login und können sich mit den Logindaten, die sie mit einem Brief erhalten haben, einloggen.

Kundenportal Screenshot 1

2. Nach dem Login befinden Sie sich auf der Startseite des Mitgliederbereiches. Hier können Sie Ihr Passwort ändern und sehen Ihre Kontaktdaten sowie den Punkt „Berufsausbildungsvertrag“.

Kundenportal Screenshot 2

Wenn Sie diesen anklicken, können Sie einen neuen Antrag anlegen, indem Sie auf das Feld „Neu“ drücken. Wenn Sie in weiteren Jahren einen neuen Vertrag beantragen möchten, finden Sie im Mitgliederbereich Ihre alten Anträge, können diese duplizieren und mit ihnen arbeiten.

Screenshot BAV Kundenportal

3. Der neue Antrag beginnt mit den Betriebsangaben. Diese müssen Sie nicht eintragen, sie werden eingeblendet. Wenn Sie auf das Feld „Vorwärts navigieren“ klicken, gelangen Sie zum Formular, um Angaben zum Lehrling zu machen.

Screenshot BAV Kundenportal
Screenshot BAV Kundenportal

4. Je nachdem wie alt Ihr Lehrling ist – unter oder über 18 Jahren –, wird „Ja“ bzw. „Nein“ in folgenden Feldern eingeblendet, nachdem Sie das Geburtsdatum eingetragen haben: „Ärztliche Erstuntersuchung“ und „Gesetzliche Vertretung erfolgt“.

Screenshot BAV Kundenportal
Screenshot BAV Kundenportal

5. Wird der Ausbildungsberuf ausgewählt, wird automatisch die Ausbildungszeit gemäß der Ausbildungsordnung eingeblendet. Zusätzlich können Gründe für eine Verkürzung angegeben werden.

6. In einem weiteren Schritt werden die Vergütung und Urlaubstage angegeben. Wer nach Tarif bezahlt, muss die konkreten Zahlen nicht raussuchen: Die Höhe des Ausbildungsentgeltes nach dem jeweiligen Tarifvertrag ist hinterlegt. Die Urlaubstage richten sich nach dem Alter des zukünftigen Azubis. Gesetzesgrundlagen sind das Jugendarbeitsschutz- und Bundesurlaubsgesetz bzw. der geltende Tarifvertrag.

Mitgliederportal Screenshot Ausbildungsvertrag

7. Im weiteren Formular werden Angaben zum Ausbilder gemacht, die aber hinterlegt sind und nicht extra eingetragen werden müssen.

8. In einem letzten Schritt werden statistische Daten zum Betrieb und zusätzliche Angaben zum Lehrling abgefragt. Nun kann der Antrag abgeschickt werden. Ist dieser unvollständig, erscheint ein Hinweis, dass noch Angaben fehlen. Diese können nachgetragen werden. Wo Angaben fehlen, zeigt ein Ausrufezeichen an.

Screenshot Neues Mitgliederportal
Die Ausrufezeichen zeigen, wo Angaben fehlen.
Kundenportal Screen 3
Nächster Schritt

9. Im abschließenden Schritt haben Sie die Möglichkeit, bis zu fünf Dateien anzuhängen. Dies können zum Beispiel das ärztliche Gutachten, Nachweise hinsichtlich Verkürzung oder Unterlagen zu einem neu erfassten Ausbilder sein.

Kundenportal Screen 4
Dateianhänge

10. Der Antrag ist abgeschickt. Die Mitarbeiterinnen der Lehrlingsrolle erhalten einen Hinweis, dass ein neuer Antrag eingegangen ist. Dieser wird geprüft und in dreifacher Ausfertigung im Download-Center des Kundenportals als Download bereit gestellt. Der Ausbildungsbetrieb wird per E-Mail informiert, ab wann der Download zur Verfügung steht. Wichtig: Ein Vertragsexemplar muss, von allen Vertragspartnern unterschrieben, wieder an die Handwerkskammer Halle zurückgeschickt werden. Die Handwerkskammer schickt den  Vertrag direkt der Kreishandwerkerschaft.

Sie haben Fragen?

Sie brauchen Unterstützung beim Ausfüllen? Dann melden Sie sich bitte bei Kerstin Eigelt oder Anne Pohle.

Kerstin Eigelt
Mitarbeiterin Lehrlingsrolle Telefon 0345 2999-202
keigelt@hwkhalle.de

Anne Pohle
Mitarbeiterin Lehrlingsrolle Telefon 0345 2999-204
apohle@hwkhalle.de

Sie haben ein technisches Problem? Dann melden Sie sich bitte bei Wolfgang Hanke.

Links

Hier geht’s direkt zum Login

Weitere Informationen zum Ausbildungsvertrag