Corona Neuerungen bei den Wirtschaftshilfen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert über Änderungen bei den Wirtschaftshilfen für coronabedingte Umsatzeinbrüche.

Münzen
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Seit April 2022 werden deutlich mehr Anträge auf Überbrückungshilfe IV abgelehnt. Grund dafür ist ein leicht abgewandeltes Antragsprozedere, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausführt.

Hinweise des ZDH

Bei Zuschussanträgen für die Fördermonate Januar bis März 2022 mussten Antragstellende gegenüber prüfenden Dritten so weit wie möglich darlegen, wieso die Umsatzeinbrüche coronabedingt waren, im Antragsformular jedoch lediglich versichern, dass die Umsatzeinbrüche coronabedingt sind. Die prüfenden Dritten beurteilten die Auskünfte der Unternehmen auf Plausibilität; eine Vorlage bei den Bewilligungsstellen erfolgte jedoch nur auf explizite Nachfrage.

Zur Entscheidungsfindung, ob der Umsatzrückgang coronabedingt ist, kann Punkt 1.2 der FAQ herangezogen werden. Demnach könnte man unterstellen, dass der Umsatzrückgang coronabedingt war, wenn der Umsatz in 2020 niedriger ausfiel als in 2019 und keine Liefer- oder Materialengpässe, Probleme bei der Mitarbeiterrekrutierung bzw. Betriebsferien zu den Umsatzrückgängen führten.

Für die Beantragung der Überbrückungshilfe ab April 2022 werden nun bereits im Antragsverfahren die nachfolgenden Pflichtfelder aufgerufen, mit Hilfe derer die Unternehmen den Coronabezug des Umsatzrückgangs konkret darlegen müssen, ohne dass die FAQ jedoch angepasst wurden:

  • Von welchen staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist das Unternehmen betroffen?
  • Von welchen branchenweiten Schwierigkeiten in Bezug auf die Corona-Pandemie ist das Unternehmen betroffen?
  • Welche betriebsindividuellen Schwierigkeiten hat das Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu meistern?

Seit Mitte Mai 2022 werden auch in den Anträgen zur Neustarthilfe 2022 Fragen zum Coronabezug gestellt.

Zudem gibt es Änderungen bei den Abschlags- bzw. Vorschusszahlungen:

Die Neustarthilfe wurde bisher auf Basis einer erfolgreich durchlaufenen Vorprüfung ausgezahlt. Alle diejenigen, die nach dem 19. Mai 2022 einen Antrag gestellt haben bzw. stellen werden, erhalten erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids entsprechende Auszahlungen. Analog wird bei der Überbrückungshilfe IV verfahren, bei der die Abschlagszahlungen am 19.05.2022 ausgelaufen sind.

Aktuelle Fristen in einem PDF

Quelle: ZDH