Neues Förderprogramm für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge

Elektroauto
Elektroauto. Foto: Pixabay

Es gibt einen neuen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr im Rahmen der  „Förderrichtlinie Elektromobilität“. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben bei der Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen gegenüber Benzin- bzw. Dieselfahrzeugen.

Der Antrag ist bis 31. März 2021 zu stellen. Der Förderanteil beträgt 60 Prozent bei kleinen und 40 Prozent bei großen Betrieben. Gefördert werden Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, L2e,L5e,L6e und L7e. LKW sind von der Förderung ausgeschlossen. Für die Förderung ist der Nachweis der Nutzung von erneuerbaren Energien erforderlich: Mindestens 60 Prozent des Ladestroms müssen über Eigenerzeugung oder Ökostromverträge erbracht werden.

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