Hinweis Praxisfragen zu Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen

Im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichprämie kommt es in der Praxis zu diversen Auslegungsfragen, zum Beispiel beim Kriterium der Zusätzlichkeit.

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Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet, das auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sogenannten Inflationsausgleichprämie enthält.

Im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichprämie kommt es in der Praxis zu diversen Auslegungsfragen, zum Beispiel beim Kriterium der Zusätzlichkeit. Insoweit raten wir allen Betrieben dringend dazu, vor der Auszahlung ihren Steuerberater zu kontaktieren, um zu besprechen, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG für die angedachte Sonderzahlung erfüllt sind.

Detailfragen hierzu sollen kurzfristig in einem FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich dafür ein, dass die FAQs zeitnah veröffentlicht werden, um den Betrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben.