Materialpreise Preisgleitklausel wird verlängert

Die Preisgleitklausel auf Bundes- und Landesebene ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden.

Baustelle
Photomix Company/pexels

Der Erlass gilt bis 31. Dezember 2022. Das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes liegt damit nicht allein bei den Unternehmen. Nachdem der Bund seine Regelung verlängerte, zog das Land – auch nach Gesprächen mit der Handwerkskammer, die auf die Dringlichkeit hinwiesen – nach.

Hinweis der Berater: Die Preisgleitklausel gilt derzeit nur für Vergaben des Landes Sachsen-Anhalts, nicht aber für Vergaben weiterer öffentlicher Auftraggeber wie beispielsweise Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Im Wesentlichen wird die bisherige Erlasslage weitergeführt. Eine Erweiterung gibt es die Stoffgruppen betreffend: Die Stoffpreisgleitklauseln können nun auch für Baustoffgruppen zur Anwendung kommen, die ursprünglich nicht in die Regelungen einbezogen waren. Die Bauverwaltung des Landes prüft und entscheidet, jeweils im konkreten Fall, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Einbeziehung weiterer Stoffgruppen vorliegen.

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