Regelungen zum Kurzarbeitergeld vor Verlängerung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Formulierungshilfe zum Entwurf eines Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes vorgelegt.

Kurzarbeitergeld
Hintergrund: pixabay

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Formulierungshilfe zum Entwurf eines Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes vorgelegt.

Darin ist vorgesehen, die maximale Bezugsdauer von derzeit 24 Monaten auf 28 Monate mit Frist zum 30. Juni 2022 zu erhöhen.

Folgende Regelungen sollen bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs,
  • erhöhte Kurzarbeitergeldsätze bei längerer Bezugsdauer,
  • verringerte Mindesterfordernis von 10 Prozent Arbeitsausfall und
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden.

Hingegen ist geplant, dass die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit wie geplant zum 31. März 2022 auslaufen.

Quelle: ZDH-Rundschreiben

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