Sachsen-Anhalt lockert Beschränkungen

Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder Besucher empfangen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die bisher noch geschlossen sind, können öffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Das Selbstorganisationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird nicht mehr eingeschränkt. In Alten- und Pflegeheimen ist ab Montag, 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt; die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt wird. Das Besuchsverbot der vergangenen Wochen ist damit aufgehoben. Das legt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Neben dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung ist es auch notwendig, dass wir schrittweise zu einem normalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in unserem Land zurückkehren. Dem dienen die heute beschlossenen Erleichterungen. Für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh. Die Pandemie ist nicht überwunden. Daher bitte ich alle Menschen in unserem Land: Halten Sie sich weiter an bestehende Auflagen.“

Kontakt von fünf Personen möglich

Statt nur zu zweit, darf man sich künftig mit bis zu fünf Personen treffen. Die bisher gültigen scharfen Kontaktbeschränkungen, nach denen jedes Verlassen der Wohnung eines triftigen Grundes bedurfte, werden aufgehoben. Die Maskenpflicht in Ladengeschäften und in Bussen und Straßenbahnen bleibt bestehen. Sie gilt künftig aber erst für Kinder ab sechs Jahren. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist. Unberührt bleibt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.

Haseloff und Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne betonten, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt sei es möglich, die Beschränkungen der vergangenen Wochen weiter zurückzunehmen. Zudem sei Sachsen-Anhalt das Land mit der zweitniedrigsten Verbreitungsrate des Coronavirus. Beide verbanden das jedoch mit einem eindringlichen Appell an die Selbstverantwortung der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter: „Wichtig ist, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.“ Es müsse gelingen, Infektionsketten weiter zu unterbinden.

Notbetreuung in Kitas erweitert

Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben. Spielplätze dürfen ab 8. Mai wieder benutzt werden, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.

Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben geschlossen. Allerdings ist Training im Freien möglich, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann und Einheiten maximal in Gruppen bis zu fünf Personen stattfinden. Gesundheitsministerin Grimm-Benne: „Das stärkt auch die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.“

Zudem strebt die Landesregierung unter Voraussetzungen wie einem weiter günstigen Infektionsgeschehen die Öffnung der Gastronomie zum 22. Mai an.